ich habe gerade mal gegoogelt und in einem anderen Forum was gefunden (falls nicht erlaub, bitte entfernen).... ich finde das ja absolut furchtbar, wie das in Deutschland geregelt werden kann... das kann einem ja wirklich negativ ausgelegt werden... ganz ehrlich.. muss das sein?!?!
[quote]hallo zusammen,
zu dem thema kann ich was beitragen, ich stand nämlich kürzlich vor genau demselben problem. situation war folgende:
ich war als beamtin auf probe (probezeit aber schon rum, nur noch nicht 27) gut 2 jahre bei einem landkreis beschäftigt und bin zum 1.10.2007 zu einer stadt, also anderem dienstherrn, gewechselt. die betreffende stadt nimmt es bei neueinstellungen sehr genau und ich musste vorher zum amtsarzt, damit der mir bescheinigt, dass ich gesundheitlich geeignet bin, wie es so schön heisst im amtsdeutsch. problem für mich war eben nur, dass ich eine 2-jährige therapie wegen bulimie gemacht hab, bis anfang 2007. das musste ich dann beim amtsarzt natürlich auch angeben, und dann ging das große gezeter los. ich hab die bescheinigung nicht bekommen, die amtsärztin meinte damals zu mir, dass es ja sein kann, dass die behandlung erfolgreich abgeschlossen ist (das war sie) aber bei psychischen erkrankungen es immer sein kann, dass sie wieder auftaucht. hat sie ja auch irgendwo recht, und das ist ja bei depression dann auch so.
jedenfalls musste ich dann von meiner ehemaligen therapeutin einen bericht schreiben lassen, dass die behandlung erfolgreich abgeschlossen ist und keine weiteren probleme in der richtung zu erwarten sind. da das ja nie jemand beschwören kann musste sie es halt so schreiben, wie es ok war ("die erzielten erfolge sind als stabil anzusehen" schrieb sie). bis 2 tage vor der einstellung wusste ich nicht, ob es klappt, aber ich hab den blöden wisch dann doch noch gekriegt, mir wurde also meine gesundheitliche eignung bestätigt.
fazit also, absolut jeder amtsarzt geht mit sowas anders um. /quote]