Bulimie und Beamten-Status

#1
.. Hey..

ich habe nochmal eine Frage... in der Suche habe ich nichts gefunden...

und zwar folgendes: ich will ja, wenn alles klappt, irgendwann einmal verbeamtet werden.. ;-) ..
das war/ist auch einer der Gründe, die mich irgendwie vor einer Therapie abschrecken... (nicht nur.. aber auch deshalb) ..

bekommt der spätere Arbeitgeber, bzw. der Amtsarzt, bei dem man später mal die Untersuchung hat, mitgeteilt, dass ich Bulimie habe?
Manche Hähne denken, dass wegen ihnen die Sonne aufgeht

Re: Bulimie und Beamten-Status

#2
ich habe gerade mal gegoogelt und in einem anderen Forum was gefunden (falls nicht erlaub, bitte entfernen).... ich finde das ja absolut furchtbar, wie das in Deutschland geregelt werden kann... das kann einem ja wirklich negativ ausgelegt werden... ganz ehrlich.. muss das sein?!?! :?


[quote]hallo zusammen,
zu dem thema kann ich was beitragen, ich stand nämlich kürzlich vor genau demselben problem. situation war folgende:

ich war als beamtin auf probe (probezeit aber schon rum, nur noch nicht 27) gut 2 jahre bei einem landkreis beschäftigt und bin zum 1.10.2007 zu einer stadt, also anderem dienstherrn, gewechselt. die betreffende stadt nimmt es bei neueinstellungen sehr genau und ich musste vorher zum amtsarzt, damit der mir bescheinigt, dass ich gesundheitlich geeignet bin, wie es so schön heisst im amtsdeutsch. problem für mich war eben nur, dass ich eine 2-jährige therapie wegen bulimie gemacht hab, bis anfang 2007. das musste ich dann beim amtsarzt natürlich auch angeben, und dann ging das große gezeter los. ich hab die bescheinigung nicht bekommen, die amtsärztin meinte damals zu mir, dass es ja sein kann, dass die behandlung erfolgreich abgeschlossen ist (das war sie) aber bei psychischen erkrankungen es immer sein kann, dass sie wieder auftaucht. hat sie ja auch irgendwo recht, und das ist ja bei depression dann auch so.

jedenfalls musste ich dann von meiner ehemaligen therapeutin einen bericht schreiben lassen, dass die behandlung erfolgreich abgeschlossen ist und keine weiteren probleme in der richtung zu erwarten sind. da das ja nie jemand beschwören kann musste sie es halt so schreiben, wie es ok war ("die erzielten erfolge sind als stabil anzusehen" schrieb sie). bis 2 tage vor der einstellung wusste ich nicht, ob es klappt, aber ich hab den blöden wisch dann doch noch gekriegt, mir wurde also meine gesundheitliche eignung bestätigt.

fazit also, absolut jeder amtsarzt geht mit sowas anders um. /quote]
Zuletzt geändert von Napoleona am Do Sep 29, 2011 8:33, insgesamt 1-mal geändert.
Manche Hähne denken, dass wegen ihnen die Sonne aufgeht

Re: Bulimie und Beamten-Status

#3
Hey Napoleona,

wenn das wirklich so laufen sollte find ich das ganz schön krass.
Wenn du denkst, dass man dir nichts anmerken wird bzgl. der Krankheit würde ich gar keine Therapie o.ä. erwähnen.
Haben die denn das recht dich danach zu befragen und eine ehrliche Antwort zu kriegen?
Von jemand anders als von dir selbst bekommen sie doch solche persönlichen Infos nicht, oder??
Ich drück dir die Daumen, dass es dir kein Hindernis sein wird. Wäre ja schade...

Lieben Gruß
Sunshine

Re: Bulimie und Beamten-Status

#4
Also ich muss gestehen, dass ich sowas auch echt krass finde.. Aber wie es den Anschein macht, haben die das recht sowas zu erfragen und auch eine ehrliche Antwort zu bekommen..

Wenn ich Lüge und das irgendwann rauskommt, ist das ein kündigungsgrund..
Es ist ja in dem Sinne eine Krankheit und somit ein Risiko..
Sollte ich wegen der Bulimie einmal ausfallen, dann kostet das ja den Steuerzahler.. Das macht schon Sinn für mich.. Aber ich hätte auch nicht gedacht dass das so krass ist.. Man ist ja echt ein gläserner Bürger..

Vor allem kann man ja auch durch eine Therapie gesund werden.. Die rückfallquote ist in dem Fall nur eben recht hoch und somit ein negativer Aspekt..

Ich könnte es verstehen, wenn man bei der Untersuchung Schäden feststellen könnte.. Aber in dem Fall geht es wirklich nur um die Therapie die in der Akte steht.. Denke ich mal..

Es sei denn man bezahlt sich eine private Therapie.. Das bekommt ja keiner mit.
Manche Hähne denken, dass wegen ihnen die Sonne aufgeht

Re: Bulimie und Beamten-Status

#5
Huhu!

Ich weiß ja jetzt nicht, ob das regional/ländermäßig/berufszweigmäßig überall anders geregelt ist, aber ich habe vor meinem 27 Lebensjahr (allerdings nach den 2 Jahre Probezeit die ich hatte, wobei ich nicht weiß, ob das eine Rolle spielt) eine Therapie gemacht und bin ohne Probleme Beamtin auf Lebenzeit geworden. Wenn der Amtsarzt feststellt, dass Du für den Job die nötige physische und psychisch Befähigung hast, wieso sollte Dir eine Therapie zum Nachteil gereicht werden. Noch dazu wenn bestätigt ist, dass sie erfolgreich war?
Und was die ärztlichen Unterlagen angeht. Bei uns ist es glaub ich so, dass Du vorher schriftlich angeben musst (bzw. ein Formular unterschreibst), dass Du Deine Ärzte von der Schweigepflicht entbindest und der Amtsarzt Deine Unterlagen einsehen darf.
Ach und bei uns wird man seit Neustem auch direkt nach der Probezeit BaL, auch wenn mann noch nicht 27 ist. (Bisschen gemein, wo ich damals noch so lang auf die wichtigste Urkunde überhaupt warten musste :P )

LG Nadine

Re: Bulimie und Beamten-Status

#6
Hey Nadine..vielen Dank für die Antwort..

in dem andren Forum haben auch welche geschrieben, dass die Amtsärzte überhaupt nicht sowas sehen wollten von Krankenkassen...

nur eine meinte, dass sie von einem Bundesland in ein anderes wechseln wollte..und DA wollten die es dann sehen... es scheint wohl so zu sein, dass wenn du bei deinem Ausbildungsort bleibst, es da kaum Schwierigkeiten gibt... aber wenn man wechselt...

außerdem muss ich mir ganz ehrlich eingestehen, dass ich nicht weiß, ob ich eine Therapie erfolgreich beenden werde....
wenn mir meine Thera also kein "erfolgreich abgeschlossen" offerieren kann, kann ich das so dem Amtsarzt im Fall der Fälle ja auch nicht vorlegen..und ich glaube das wäre dann wirklich ein K.o-kriterium...

finde es insgesamt trotzdem einfach nur blöd!!!!

wobei ich es staatlich gesehen auch nachvollziehen kann..... aber trotzdem.. :-/
Manche Hähne denken, dass wegen ihnen die Sonne aufgeht

Re: Bulimie und Beamten-Status

#7
Hey!

Frag doch bitte mal Deinen Therapeuten/in dazu! Die kennen sich meist besser aus. Es wird wahrscheinlich so sein, dass ein Bericht von deinem Thera gefordert wird, wenn Du noch in Behandlung bist! Der Amtsarzt ist ja eh kein Therapeut oder Psychologe und wird sich da auf die Aussagen der behandelnden Thera verlassen müssen. Besprich das mal mit dem Thera und wie so ein Bericht ggf. aussehen würde!

LG und viel Glück!!

Re: Bulimie und Beamten-Status

#8
Genau DARIN liegt das Problem.. Ich bin noch in keine Therapie..
Spiele aber immer mehr mit dem Gedanken eine zu beginnen..

Ich bin allerdings auch nicht wirklich bereit die Bulimie loszulassen.. Weiß demnach nicht, ob ich jemals gesund werde...

Nur ist dieser Punkt nochmal ein kleiner Dämpfer für mich..

Klar.. Gesundheit sollte vorgehen.. Aber trotz allem will ich mich hierdurch nicht meine Zukunft verbauen lassen..
Es steht ja noch in den Sternen ob ich eine Stelle als Anwärterin bekomme.. Aber will auf jeden Fall nichts riskieren.. :-(
Manche Hähne denken, dass wegen ihnen die Sonne aufgeht

Re: Bulimie und Beamten-Status

#9
Ja, wenn Du denn verbeamtet werden willst, und es kommt raus dass Du in Therapie machst, dann siehts nicht gut aus. Wenn Du das mit der Verbeamtung hinkriegst, sorgst Du wirklich gut für Dich.
Hilfe scheinst Du aber im Augenblick auch dringend zu brauchen. Da bieten sich die anonymen Selbsthilfegruppen von OA an. Anonymität bedeutet, dass "wen Du hier siehst, was Du hier hörst, wenn Du gehst, bitte lass es hier." Das gilt für alle. Es schützt die Mitglieder vor Auswirkungen auf ihr Privatleben, wenn sie etwas teilen.
In Deutschland gibts eine ganze Menge Gruppen. Ich nehme an, dass Du in Deutschland lebst? www.overeatersanonymous.de
Falls in Österreich dann statt "de" ein "at".

Viele Grüße von einer Leidensgenossin:
Meta