danke (ich fuehl mich jz auch angesprochen, weil caruso ja mich zitiert hat) fuer eure informationen.
ich bin aus oesterreich, nicht ug, nicht (zumindest nicht offziell) erwerbstaetig, auch studentin, und daher bei meinem vater noch mitversichert (daher anspruch auf kk-leistungen) - und bereits bei einer psychotherapeutin in therapie mit einer aktuellen diagnose (erstellt von allgemeinmedizinerin und psychiaterin), therapie ist von krankenkasse aus genehmigt, habe also auf befristete zeit einen kassentherapieplatz. meine therapeutin hat mir einen klinik-aufenthalt (psychosomatische kilinik) nahe gelegt, jene klinik hab ich auch schon kontaktiert. ich muss nun behandlungsvorbereitungsboegen ausfuellen und hinschicken, danach dauert es 1-2 monate bis sie mich zu einem persoenlichen erstgespraech einladen, falls sie mich nehmen kann die wartezeit danach alles sein, von einem halben monat bis 12 monate

meine verwirrung/ mein unwissen lag in meinem fall darin dass man bei der kk den klinikaufenthalt noch genehmigen muesse, obwohl meine ambulante therapie schon von der kk genehmigt ist - aber ja, ich werde bei der klinik oder meiner therapeutin nochmal nachfragen wie man da in oesterreich vorgeht ..