Re: Anzeige bei Polizei nach m*ssbr**ch

#2
oh man...

ich würd dir raten, nach threads über m*ssbr**ch zu suchen, bzw im unterforum "sexualität" mal rumzulesen, so stößt du bestimmt auf leute, die ähnliche erfahrungen gemacht haben.
hast du mit jemandem gesprochen, ner guten freundin oder so? hättest du jemanden, der mitgehen würde zur polizei?
der weg ist an sich schon sehr schwer, aber das alleine zu tun muß noch schlimmer sein!
du kannst auf jeden fall nads fragen, wie das dann abläuft, sie arbeitet bei der polizei!
hoff das war ein bissel hilfreich...
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Re: Anzeige bei Polizei nach m*ssbr**ch

#3
So dumm die Frage nun klingen mag, Rockmylife: Wie lange ist der "Vorfall" her ?

Es gibt in Deutschland Verjährungsfristen für v*rg*wa*ig* (20 Jahre) und s*x**ll* m*ssbr**ch (10 Jahre).
Je größer der Abstand zur Tat ist, desto schwerer wird die Beweisfrage werden. Steht Aussage gegen Aussage, gibt es Zeugen oder ärztliche Untersuchungen etc. etc. ??

Eine solche Anzeige wird mit sehr viel Druck auf Deine Psyche verbunden sein, weil ja vergangenes oder verdrängtes Erleben wieder hoch kommt. Ich würde auf jeden Fall dazu raten, einen solchen Schritt in Verbindung mit Deinem Therapeuten zu tun, bzw. abzusprechen.

Das wir uns richtig verstehen, natürlich bin ich für eine Bestrafung solcher Menschen mit aller Härte des Gesetzes. Aber es ist leider nunmal so, daß zwischen "Recht haben" und auch "Recht bekommen" ein großer Unterschied liegt.
Geht es Dir um die Strafe, oder geht es auch darum, durch die Anzeige mit etwas abzuschließen ? Es ist abzuwägen (je nachdem, warum die Anzeige stellen magst), wie hoch Dein persönlicher Aufwand wäre, um vielleicht vor Gericht mangels Beweisen, keinen Schuldspruch zu erreichen.

Wünsche Dir viel Kraft, Rockmylife. Egal für welchen Weg Du Dich entscheidest.

lieber Gruß
Caruso
Die Weisheit lief mir nach, doch ich war schneller .....

Re: Anzeige bei Polizei nach m*ssbr**ch

#4
Meine Gefühle sind demgegenüber sehr konfus. Ich weiss nicht genau, wie ich fühlen und handeln soll.

Ab dem 18. Lebensjahr fängt nach meiner Information bei minderjährigen m*ssb**ch* die Verjährungsfrist erst an. Von daher hätte ich noch knapp 2 Jahre Zeit.
Bei mir war es so, dass auch die beiden Täter minderjährig waren, wobei beide strafmündig, also über 14 waren.
Bei dem ersten Vorfall habe ich einen Zeugen, bei den anderen Vorfällen denke ich, dass der Täter es zugeben würde.
Es ist sehr schwer, ob es bei minderjährigen Tätern wirklich zum Prozess kommen würde, da die Verteidigung das Verhalten ihrer Klienten sehr unterschiedlich auslegen könnte: angefangen von, "sie waren ja noch so jung und naiv" bis "das waren ja nur Doktorspiele". Ich weiss aber, dass es nicht zur Entwicklung eines Menschen gehört, was mit mir gemacht wurde.
Leider bin ich gefühlstot in der Hinsicht, so dass ich meine Intention nicht erfassen kann.

Von daher würde mir es eventuell helfen mit anderen darüber zu schreiben, die evtl sogar den Negativausgang mitgemacht haben.
Caruso hat geschrieben:Geht es Dir um die Strafe, oder geht es auch darum, durch die Anzeige mit etwas abzuschließen ? Es ist abzuwägen (je nachdem, warum die Anzeige stellen magst), wie hoch Dein persönlicher Aufwand wäre, um vielleicht vor Gericht mangels Beweisen, keinen Schuldspruch zu erreichen.
Genau darum geht es mir, das ist mein Problem! Ich kann dir leider beim besten Willen keine Antowrt darauf geben!
Vielen Dank für eure Antworten!
LG
Zuletzt geändert von Rockmylife am Fr Okt 02, 2009 13:02, insgesamt 1-mal geändert.
In jedem Augenblick unseres Lebens sind wir frei, auf die Zukunft hin zu handeln, die wir uns wünschen.
Heinz von Foerster

Re: Anzeige bei Polizei nach m*ssbr**ch

#5
Ab dem 18. Lebensjahr fängt nach meiner Information bei minderjährigen m*ssb**ch* die Verjährungsfrist erst an
Das ist so nicht ganz richtig. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Tatzeitpunkt. Die Verjährungsfrist hat mit dem Alter des Täters zu tun. Das Jugendstrafrecht (weil die Täter unter 18 Jahre) sieht für solche Taten eine Höchststrafe von 5 bis max. 10 Jahren vor. Also kann der/die Täter, je nach Schwere der Tat, maximal 10 Jahre nach Tatzeitpunkt verfolgt werden. Je nach Schwere der Tat deswegen, weil die Verjährungsfristen sich nach der vermutlichen Strafandrohung richten, also mit der Tat in Zusammenhang stehen. Bei s*x**ll* m*ssbr**ch wären es dann nur noch 5 Jahre einer möglichen Strafverfolgung.
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Re: Anzeige bei Polizei nach m*ssbr**ch

#6
Korrektur: Der BGH hat das geändert in ...
Der Gesetzgeber hat dem Umstand Rechnung getragen, dass viele Kinder und Jugendliche lange nicht über den m*ssbr**ch sprechen und Verjährungsfristen eingeräumt. Die Verjährungsfrist für s*x**ll* m*ssbr**ch beträgt gegenwärtig 10 Jahre und wird ab Vollendung des 18. Lebensjahres des Opfers berechnet
somit stimmt Deine Aussage, Rockmylife.
Die Weisheit lief mir nach, doch ich war schneller .....

Re: Anzeige bei Polizei nach m*ssbr**ch

#7
Für mich ist eben eine Welt zusammen gebrochen! Ich dachte, ich hätte es die ganze Zeit falsch nachgeschaut und du hättest Recht! Jetzt bin ich erstmal erleichtert, weil ich gerade dachte, dass es ohnehin keine Möglichkeit mehr gibt!

Am Mittwoch habe ich einen Termin bei einem neuen Psychologen hier. Ich werde mal schauen, wann ich es anspreche. Ich denke aber, dass es ganz wichtig wäre, mit Opfern mal darüber zu reden, warum oder warum eben nicht, sie sich dazu entschlossen haben, den Weg zur Polizei zu gehen oder eben nicht.

Danke Caruso!
In jedem Augenblick unseres Lebens sind wir frei, auf die Zukunft hin zu handeln, die wir uns wünschen.
Heinz von Foerster

Re: Anzeige bei Polizei nach m*ssbr**ch

#8
du solltest dir vor allem klar sein, daß wenn es zu einer anklage vor gericht kommt, du dann aussagen mußt, du wirst dem/den tätern dann wieder gegenüberstehen! dafür solltest du auf jeden fall psychisch gefestigt genug sein, um das zu verkraften!
sprich das thema auf jeden fall an, wenn du deinem neuen psychologen genug vertraust, und laß dich von ihm beraten, wie du weiter vorgehen sollst/kannst.

ich finde es sehr mutig von dir, daß du überlegst, diesen schritt zu gehen!
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Re: Anzeige bei Polizei nach m*ssbr**ch

#9
Ich habe gerade mal eine Anwältin angeschrieben, wie das überhaupt so abläuft.

Ich denke schon, dass ich emotional genügend gefestigt bin, wenn auch nicht gerade diese Woche. Mit Hilfe der Antwort der Anwältin und hoffentlichem Vertrauen zu dem neuen Therapeuten, werde ich meine Entscheidung fällen. Wenn man sein Leben auf die Reihe kriegen will, muss man ja aufräumen, und ich räume schon so lange auf. Aber mit dem Ergebnis bin ich zurückblickend nicht zufrieden, da sieht es immer noch so unordentlich aus. Ich kann lernen dies zu akzeptieren oder aber eben die Kisten nochmal neu beladen und stapeln. Das wird nun meine Entscheidung sein.

Leider sind sehr wenig Fälle bekannt, in dem das Opfer wirklich den Täter angezeigt hat (also hier im Internet sehr rar).
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Heinz von Foerster

Re: Anzeige bei Polizei nach m*ssbr**ch

#10
ich denke nicht, daß es wenige solche fälle gibt - eher, daß die meisten nicht im internet veröffentlicht werden.
vielleicht hat dein therapeut kontakte diesbezüglich? oder hat diese anwältin schon ähnliche fälle vertreten?
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Re: Anzeige bei Polizei nach m*ssbr**ch

#11
Ja, so meinte ich das auch! Im Internet ist zum Schutz der Opfer wenig zu finden.
Es gibt Anwälte, die sich auf Opferhilfe spezialsiert haben. Dort habe ich eben eine angeschrieben, die dort ihre Kanzlei hat, wo ich in Deutschland gewohnt habe/wohne. Den neuen Therapeuten kenne ich noch nicht persönlich. Der alte in Deutschland hat mich mal gefragt, ob ich die beiden noch anzeigen will. Ich habe damals gesagt, dass ich es nicht wüsste, weil es ja nichts ändert. Das sehe ich jetzt ein bisschen anders.

LG
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Heinz von Foerster

Re: Anzeige bei Polizei nach m*ssbr**ch

#12
Rockmylife hat geschrieben:Ich habe damals gesagt, dass ich es nicht wüsste, weil es ja nichts ändert. Das sehe ich jetzt ein bisschen anders.
das find ich eben unglaublich mutig und toll! ich wünsch dir, daß du von der anwältin und dem therapeuten die hilfe bekommst, die du brauchst!
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Re: Anzeige bei Polizei nach m*ssbr**ch

#13
Wenn es dem Opfer nicht zuzumuten ist (Gutachten des Theras o.ä.) dem Täter gegenüberzutreten, ist es auch möglich, seine Aussage videografieren zu lassen und diese im Gericht abzuspielen , eben um dem Gegenübertreten vorzubeugen. Das ist prinzipiell möglich, aber eben nur, wenn es nicht zumutbar ist. Besprich das mal mit der Anwältin.

LG Nadine

Re: Anzeige bei Polizei nach m*ssbr**ch

#14
Danke Nads!
Ich denke, ich wäre stark genug, die Aussage zu machen.
Allerdings hat mir meine Anwältin gerade nicht allzu viel Hoffnung gemacht! Sie war neutral- vielleicht sind Anwälte das immer, um einen nicht zu enttäuschen. Aber gefühlsmässig hat sie mich nicht weitergebracht. Sie sieht auch das "Problem" darin, dass die Täter so jung waren.
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Heinz von Foerster

Re: Anzeige bei Polizei nach m*ssbr**ch

#15
Naja, Anwälte müssen es ja neutral sehen.. auch wenn es natürlich für Dich nicht neutral ist. Gut sie waren jung, da gilt wohl Jugendstrafrecht..aber dennoch..wenn Du glaubst, dass Du es schaffst, dann tu es bloß und zeig diese Arschlöcher an! Vielleicht gibt Dir das ja für Dich auch ein Stück weit Frieden. Das ist allerdings eine Sache, die nur DU wissen kannst und in die Du Dir auch nicht reinreden lassen solltest! Entscheide einfach, wenn Du soweit bist. Bist ja nicht im Megazeitdruck!

Liebe Grüße Nadine
cron