Lupus hat geschrieben:Wenn du mit dem Auto zu schnell fährst, darf die Polizei auch nicht Pi mal Daumen schätzen wie schnell du gefahren bist.
Irrtum:
Einem verkehrsgeschulten Sicherheitsorgan der Polizei ist es erlaubt Geschwindigkeiten von Fahrzeugen zu "schätzen". Allerdings nur dann, wenn sich das Fahrzeug an dem Straßenaufsichtsorgan vorbeibewegt und einwandfreie Sichtbedingungen herrschen. Es genügt schon eine Beobachtungsstrecke von 100 m, um eine Überschreitung um mindestens ein Drittel festzustellen. Dies ist auch bei Nacht gültig. Bei einer verlässlichen Schätzung der Geschwindigkeit bei herannahenden Fahrzeugen muss die Beobachtungsstrecke mehrere hundert Meter betragen oder eine wesentlich höhere Geschwindigkeitsüberschreitung vorliegen.
Wie es allerdings mit dem Noten-Schätzen ist, weiß ich nicht sicher.
Aber ich denke, wenn der Lehrer meint, er wird die Note schätzen, kann es wohl nicht so schlimmer sein, als wenn er gleich wegen mangelnder Teilnahme eine negative Note ansetzt.
Dass du dir für das kommende Jahr ein Attest ausstellen läßt kommt mir irgendwie vor, als ob du einen Freibrief brauchst.
Besser ist es doch, gegen die ES zu kämpfen als sie gleich für Monate festschreiben zu lassen.
LG Hedi