kosten eines anwalts bei erstgespräch?

#1
also mein problem ist das wurde letzte woche gefeuert da min chef behauptet hat ich hätte gestohlen ( was nicht stimmt) ich hab in diesem moment dann irgend etwas unterschrieben ( war so geschockt) und bin gegangen... habe bis jetzt noch nicht das unterschriebene aber zwei kündigungen eine vom 10 ( fristlos) und eine vom 16 ( 14 tage frist) das ganze hat er abgezogen weil ich nur einen befristeten vertrag hatte von einem jahr....lange rede kurzer sinn,wollte mal wissen was so ein erstgepräch kostet da mir die kollegin am telefon grad nix sagen konnte... wenn jemand ahnung hat wäre das echt lieb und hilfreich
die angst in der eigenen leere zu versinken ist wie wein stich ins herz.. wer nicht kämpft hat schon verloren.

Re: kosten eines anwalts bei erstgespräch?

#2
Hi,

grundsätzlich ist es so, dass einem Anwalt auch beim Erstgespräch sein Honorar zusteht.

Allerdings ist es häufige Praxis, dass er zB in den ersten 15-30 min auf sein Gehalt verzichtet.
Das muss man aber vorab immer abklären, man kann nicht davon ausgehen!!! :!:
bzw. kann es manchmal auch entscheidend sein, ob du den Anwalt dann auch beauftragst, er den Fall übernimmt.

Bei uns (Österreich aber ich glaub das gilt auch für Deutschland) richtet sich dann die Honorarnote nach dem Streitwert.
Da gibt's dann so Fixtarife, was ne Stunde, ne Kopie, usw. kostet -->es kann also nicht ins Unermessliche gehen.

(muss dazu sagen, dass ich nicht Jus oder so studiere. Hab aber meinen Freund gefragt und der hat darin promoviert aber abgesehen vom Gerichtsjahr nie direkt als Anwalt gearbeitet, hat beruflich jedoch schon noch manchmal indirekt damit zu tun... hab mir gedacht das sollt ich doch erwähnen...)

Liebe Grüße Zimti

Vielleicht findest hier was Nützliches für dich.

http://www.mobbing-rechtshilfe.de/tipps ... nwalt.html
Zuletzt geändert von zimtsternchen am Di Nov 17, 2009 12:13, insgesamt 2-mal geändert.