Überwiesenes Geld rückbuchen ...

#1
Hallo!

Ich weiß, ein sehr ungewöhnlicher Thread, aber ich wollte nur fragen, ob jemand Erfahrungen damit hat bzw. weiß, ob man, wenn man eine Überweisung getätigt hat, das Geld wieder rückbuchen lassen kann oder zurückholen...

LG
*Do I even have the strength to try*

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#2
hi!

also ich arbeit bei der bank. du kannst versuchen es zurückzuholen
aber es geht nur mit einverständnis des empfängers.
bzw. wann hast du das geld überwiesen?
warum willst du es retoure?

lg

#3
ich dachte immer man kann ne überweisung innerhalb von 8 tagen
zurückbuchen
aber ich weiß es ehrlich gesagt nicht wirklich
frag doch am besten bei der bank nach

#4
man kann nur abbuchungen zurückholen (innerhalb 6 Wochen glaub ich). wenn man selbst was überweist geht das nicht oder - wie Cruzader schon sagte - nur wenn der andere das auch will.
lg

#5
Ich wäre dann auch vom Fach. *zwinker*

Eine getätigte Überweisung lässt sich nur mit dem Einverständnis des Empfängers zurückbuchen. In der Regel ruft man einfach den Empfänger an, klärt den Sachverhalt und bittet um Rücküberweisung.
Im Falle einer echten Fehlbuchung liegt auf der Empfängerseite der Tatbestand der ungerechtfertigten Bereicherung vor, also etwas, was sich notfalls auch einklagen lässt.

Aber man muss ja nicht gleich mit Kanonen auf Spatzen schiessen. Erst mal miteinander kommunizieren.

Lastchriften, das sind Abbuchungen Dritter auf meinem Konto zu denen ich mein Einverständnis erklärt habe, können innerhalb von 6 Wochen noch zurückgegeben werden.
Eine 8 Tage Frist, wie sie hier oft angesprochen wurde, gibt es in D nicht.

Wenn noch Fragen wären - bitte gerne. *smile*

lieber Gruss
Caruso
Die Weisheit lief mir nach, doch ich war schneller .....

#6
och, danke für die vielen antworten.

ich wollte jemandem aus dem internet was abkaufen, und hab mit der dame auch recht lange vorher mails geschrieben und sehr viel informationen bekommen, weil ich mir bei solchen sachen immer sehr unsicher bin. ja, und nachdem ich das geld dann überwiesen habe, hat sie sich nicht mehr gemeldet bei mir... auch nicht mehr auf emails. deswegen wollte ich fragen.
aber das geht dann wohl nicht mit dem zurückholen... ich hab auch nur den namen und die kontodaten, die sie mir gegeben hat... sonst nichts.

werd sowas über internet wohl nicht mehr so schnell machen! :roll:
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#7
Da fühle ich mit dir, hab mir auch mal was ersteigert und es nicht bekommen, daher wusste ich auch, dass das nicht geht... :?
LG

#8
ja, ich ärger mich halt ein bisschen... aber was solls... aufregen hilft auch nichts! macht nur das baby unruhig! :lol:
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#9
@butterbrot

War das ebay zufällig ? Die haben für solche Fälle ein "Schiedsgericht", was ganz gut funktioniert.

Andernfalls würde ich Dir eine sehr bestimmt verfasste Mail an die Dame empfehlen, in dem dann schon der Begriff der ungerechtgertigten Bereicherung stehen darf.

lG
Caruso
Die Weisheit lief mir nach, doch ich war schneller .....

#10
nee, war nicht über ebay (da hab ich bis jetzt noch NIE schlechte erfahrungen gemacht!)...
war eine private anzeige, und dann per mail abgewickelt... aba ich will der dame nicht gleich was unterstellen... ich denk mir immer, vielleicht hat sie im mom keine möglichkeit, ins internet zu kommen oder so?! mah ich bin ja so gutgläubig :roll: aba ich warte noch 1-2 tage und dann schreib ich ihr eine email, in der ich ihr drohe oder was auch immer, keine ahnung.
inzwischen bin ich außer ein bisschen verärgert eh wieder ziemlich ruhig. kann man halt nichts machen, und beim nächsten mal werd ich mir sowas dann halt 2 mal überlegen!

trotzdem vielen, vielen dank!
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#11
ich glaube, es hat sich erledigt! ich hab so eben eine mail bekommen (sehe, seit ich im mutterschutz bin alle 5 min meine mails durch, obwohl ich eh nie was bekomme :roll: ), mit einer entschuldigung und dass sie keine gelegenheit hatte, ins internet zu gehen aus diversen grüden. sagte ja, ich bin nicht unbedingt der mensch, der gleich jemanden verurteilen will... aba ich bin erleichtert und froh!!!! :lol:

danke für alle eure bemühungen und nachrichten!!!
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