Jusstudenten bitte helft mir!!!

#1
Ich war früher oft in diesem Forum und habe die Bulimie mittlerweile sehr gut im Griff. Habe nur selten Rückfälle und mir geht es eigentlich gut. Mir wurde in diesem Forum sehr oft weiter geholfen und nun brauche ich eure Hilfe, denn mir geht es sehr, sehr schlecht.
Ich habe gestern eine unglaubliche Dummheit begangen. Ich war bei Thalia und habe das Preisschild eines etwas teureren Buches mit einem günstigeren überklebt und wurde dabei von einem Berufsdetektiv erwischt. Dieser klärte mich darüber auf, dass es sich um Betrug handelt und rief die Polizei. Auf der Polizei wurde ein Bericht abgeben und ich bekam einen Erlagschein mit 120€. Im Polizeibericht wurde niedergeschrieben, dass es mir leid tut und dass ich die Tat bereue. Außerdem dass ich große Angst habe nun meinen Job zu verlieren und dass ich das Buch niemals stehlen wollte und noch nie so etwas getan habe. Die Polizistin war sehr nett und meinte, dass in 99% der Fälle nix geschehen würde und dass es sich auch um einen kleinen Betrag von nur 6€ handelt. Sie meinte jedoch, dass Betrug schwerer wiegt als Diebstahl. Nun habe ich furchtbare Angst, dass ich eine Vorstrafe auffasse. Ich würde meinen geliebten Job in einem Sozialberuf verlieren. Im Polizeiregister scheint nichts auf und im Strafregisterauszug konnte sie nicht hineinschauen. Ich war jedoch in meiner schlimmen Bulimiephase kriminell indem ich Handtaschen gestohlen habe. Damals habe ich 3 Jahre auf Bewährung bekommen. Das ist mittlerweile 6 Jahre her. Dennoch kann ich vor Angst nicht mehr schlafen bzw. weiß nicht mehr weiter, weil ich Angst habe, dass das Gericht sich an mich zurückerinnern kann und ich jetzt eine Vorladung bekomme oder dergleichen. Die Polizistin meinte, dass ich in mehreren Wochen bzw. Monaten vom Gericht Bescheid bekomme und sie am 26. August schauen ob ich die "Wiedergutmachung" in Form von den 120€ geleistet habe. Die Wiedergutmachung sei sehr, sehr wichtig und dann müsse das Gericht entscheiden. Mein Freund meint, dass nichts passieren werde und ich nochmal mit einem blauen Auge davon gekommen bin, da es sich nur um einen geringen Betrag handelt und bei der Polizei nichts aufscheint, aber ich weiß nicht ob er Recht hat. Mein Vater wird auf jeden Fall durchdrehen, wenn er davon erfährt und ich habe meiner Mama wohl oder übel sehr, sehr weh getan. Ich wäre sooo froh, wenn mir jemand juristisch weiterhelfen könnte. Vielen, vielen Dank!!!!

Re: Jusstudenten bitte helft mir!!!

#2
Hallo Johanna.

nun beruhige dich erst einmal...
ich komme aus deutschland.. aber ich glaube nicht, dass das in dem fall einen unterschied macht..

zunächst einmal zu der frage zum Strafregister: kleinere Vergehen bleiben 10Jahre in deiner Akte stehen. Eigentlich müsste auch die Polizei Einsicht darüber gehabt haben. Du solltest in dem Fall zumindest nicht darauf hoffen, dass es "verschlampt" wurde oder der Richter dich "nicht wiedererkennt".

Wichtig ist in deinem Fall, dass du die 120Euro wirklich leistest. Darüber hinaus würde ich zum Inhaber des Buchladens gehen und mich wirklich entschuldigen! Das würde dir glaub ich auch seelisch ganz gut tun, meinst du nicht?

Deine Bewährungsstrafe hast du hinter dir. Diesbezüglich kann dir also nichts mehr angehängt werden. Der Richter könnte höchstens glauben, dass es sich um einen Wiederholungstäter handelt. Aber du hast nicht die gleiche Strafe begangen, zu der du verurteilt wurdest. Du hast nicht gestohlen, sondern betrogen. Ich weiß nicht, ob der Richter das unterscheidet.

Dass du aber deshalb deinen Job verlierst, halte ich für ausgeschlossen.
Darf ich fragen, was du arbeitest?? Manche Berufe werden aufgrund ihrer hohen sozialen Verantwortung (Beispiel Lehrer) höher bestraft. Das ist richtig. Aber deinen Job wirst du aufgrund DESSEN sicherlich nicht verlieren.

Auch wenn ich dir jetzt keinen konkreten Hinweis geben konnte, ich hoffe, dass ich dich zumindest ETWAS beruhigen konnte..

aber gehe wirklich zum Ladeninhaber.. sowas macht sich immer gut.. selbst wenn es VOR gericht gehen sollte... das zeigt deine Reue und du ziehst den Inhaber auf deine Seite, sofern er die Anzeige vielleicht nicht sogar zurückzieht???


Alles LIebe und Gute!
Manche Hähne denken, dass wegen ihnen die Sonne aufgeht

Re: Jusstudenten bitte helft mir!!!

#3
Hallo!

Ich habe einen (deutschen) Richter gefragt und er meint, dass Du nicht ins Gefängnis kommst oder Arrest oder sonst was ;)

Weil es ein geringer Schaden ist!

Allerdings meint er, dass es nicht sein kann, dass man 3 Jahre auf Bewährung wegen Diebstahl bekommt. Aber wahrscheinlich ist das in Österreich ja anders als in Deutschland.

Nur keine Sorge, ja? :wink:

LG
Wie die Schauspieler eine Maske aufsetzen, damit auf ihrer Stirn nicht die Scham erscheine, so betrete ich das Theater der Welt - maskiert.

.Descartes.