Hallo,
ich habe mal nachgeschaut, aber zu diesem Thema keinen Thread gefunden. Hoffe, ich habe nichts übersehen. Weiß jemand, wie viel mehr Geld man als Bulimiker für eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlen muss als Gesunde? Gibt es einen bestimmten Erwartungswert für uns, das wir im Erwerbsleben, wegen psychischer oder körperlicher Probleme infolge unserer ES ausfällt? Gilt eine ungünstige Risikoeinstufung auch für die Leute, die zum Beispiel mit 24 symptomfrei sind?
Fände ich mal interessant, darauf eine Antwort zu bekommen, nicht nur aus finanzieller Hinsicht, sondern auch aus persönlich gesundheitlicher Sicht. So hat man vielleicht Geld- und Wahrscheinlichkeitswerte, die einen mehr zum Kämpfen anregen.
Liebe Grüße,
Charly2010
#2
Hi Charly!
Ich kann Dir nur sagen, wie es bei uns im Unternehmen ist. Wenn da eine Essstörung festgestellt wurde, von einem Arzt, ist jeder Antrag auf eine Lebens-, Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherung vorlagepflichtig. Das heißt, Dein Antrag kommt zur Risikostabstelle und dort wird dann von Leuten, die medizinisches Fachwissen haben, entschieden, wie schwerwiegend es ist und dann wird man dementsprechent eingestuft, oder abgelehnt. Generell kann man da nichts sagen, es kommt immer auf den einzelnen Krankheitsverlauf an.
Gruß Tabaluga
Ich kann Dir nur sagen, wie es bei uns im Unternehmen ist. Wenn da eine Essstörung festgestellt wurde, von einem Arzt, ist jeder Antrag auf eine Lebens-, Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherung vorlagepflichtig. Das heißt, Dein Antrag kommt zur Risikostabstelle und dort wird dann von Leuten, die medizinisches Fachwissen haben, entschieden, wie schwerwiegend es ist und dann wird man dementsprechent eingestuft, oder abgelehnt. Generell kann man da nichts sagen, es kommt immer auf den einzelnen Krankheitsverlauf an.
Gruß Tabaluga
#3
ich arbeite zwar selber in nr Versicherungsgesellschaft, aber ich trau mich nicht meinen Ausbilder zu fragen
Wie ist den das, wenn ich noch nie wegen der Bulimie in Behandlung war und so nen Antrag ausfülle, und er wird auch nicht speziell nach einer Essstörung gefragt muss ich es dann sagen?

Wie ist den das, wenn ich noch nie wegen der Bulimie in Behandlung war und so nen Antrag ausfülle, und er wird auch nicht speziell nach einer Essstörung gefragt muss ich es dann sagen?
#4
Rein rechtlich gesehen musst Du nur die Fragen beantworten, die auf dem Bogen stehen. Wenn Du deswegen noch nicht beim Arzt warst und Du die Diagnose noch nicht von einem Arzt, Therapeut oder ähnlichem hast, musst Du es auch nicht angeben, denn die Versicherung kann im Zweifelsfall nur Arztunterlagen anfordern und wenn da noch nichts drin stehet, können sie die Versicherung auch nicht wegen vorvertraglicher Anzeigepflicht für nichtig erklären.
Wo arbeitest Du?
Wo arbeitest Du?
#7
Hallo,
danke an Tear and Tabaluga für die Antworten! Die finanzielle Schlechterstellung hatte ich schon beführchtet:-( Werde vielleicht trotzdem mal bei ner Versicherung anfragen. Würde mich doch mal interessieren, ob die Zahlen haben.
Aber bezüglich unserer Risikoeinstufung: Habe letztens Fotos von einer Freundin gesehen, die seit 10 Jahren magersüchtig ist und zwischendurch auch künstlich ernährt werden musste. Sie war vor einem knappen Jahr auch wegen anorektischer Bulimie in der Klinik. Ich war auf jeden Fall irgendwie geschockt, das Foto von ihr zu sehen. Sie trägt im Alter von 23 immer noch double zero Hosen und hat Beinchen wie ein vierjähriges Kind
Aber um dem Wahn noch weiter zu treiben, muss ich wohl auch zugeben, dass ich mir nach ein paar Sekunden dachte: So will ich auch aussehen
.
Liebe Grüße,
Charly2010
danke an Tear and Tabaluga für die Antworten! Die finanzielle Schlechterstellung hatte ich schon beführchtet:-( Werde vielleicht trotzdem mal bei ner Versicherung anfragen. Würde mich doch mal interessieren, ob die Zahlen haben.
Aber bezüglich unserer Risikoeinstufung: Habe letztens Fotos von einer Freundin gesehen, die seit 10 Jahren magersüchtig ist und zwischendurch auch künstlich ernährt werden musste. Sie war vor einem knappen Jahr auch wegen anorektischer Bulimie in der Klinik. Ich war auf jeden Fall irgendwie geschockt, das Foto von ihr zu sehen. Sie trägt im Alter von 23 immer noch double zero Hosen und hat Beinchen wie ein vierjähriges Kind


Liebe Grüße,
Charly2010
#8
wie das mit dieser Ausfallsversicherung ist, weiß ich nicht, außer, dass das in Ö glaub ich nur für Selbstständige geht.
Ich habe jedenfalls einen Antrag für eine Zusatzversicherung gestellt (Optionstarif) und wurde knallhart abgelehnt. Das ist schon sehr hart...da könnte ich zahlen und man nimmt mich nicht, weil das Risiko zu hoch ist...natürlich macht es auch nachdenklich, dass man eben als Risiko eingestuft wird...aber das ist einfach die Realität.
Zu deinem letzten Satz...ja, ich kann deine Gedanken nachvollziehen. Aber ich möchte nicht mit deiner Freundin tauschen in Bezug auf die gesundheitlichen Probleme, die eine derart lange Zeit im sehr untergewichtigen Bereich früher oder später aber ganz sicher mitsich bringen wird...mag gar nicht daran denken (Osteoporose, Organe nicht ausgewachsen, Gehirn ständig unterversorgt, Durchblutungsstörungen, etc.) brrrrrr
Ich habe jedenfalls einen Antrag für eine Zusatzversicherung gestellt (Optionstarif) und wurde knallhart abgelehnt. Das ist schon sehr hart...da könnte ich zahlen und man nimmt mich nicht, weil das Risiko zu hoch ist...natürlich macht es auch nachdenklich, dass man eben als Risiko eingestuft wird...aber das ist einfach die Realität.
Zu deinem letzten Satz...ja, ich kann deine Gedanken nachvollziehen. Aber ich möchte nicht mit deiner Freundin tauschen in Bezug auf die gesundheitlichen Probleme, die eine derart lange Zeit im sehr untergewichtigen Bereich früher oder später aber ganz sicher mitsich bringen wird...mag gar nicht daran denken (Osteoporose, Organe nicht ausgewachsen, Gehirn ständig unterversorgt, Durchblutungsstörungen, etc.) brrrrrr
#9
Hi Djinn,
jaja, hast leider recht. Die Freundin hat mit 23 auch schon Probleme mit Gicht und Durchblutungsstörungen. Aus der Schulzeit weiß auch jeder von ihren Problemen, weil die ja nicht zu übersehen sind. Aber ich bin ja nicht besser, denn ich weiß ja, unter anderem auch wegen der Risikoeinstufung der Versicherungen
, dass wir nicht gerade für eine gesunde Zukunft bauen, und denke trotzdem zuviel an "dünn" und "Essen".
Liebe Grüße,
Charly2010
jaja, hast leider recht. Die Freundin hat mit 23 auch schon Probleme mit Gicht und Durchblutungsstörungen. Aus der Schulzeit weiß auch jeder von ihren Problemen, weil die ja nicht zu übersehen sind. Aber ich bin ja nicht besser, denn ich weiß ja, unter anderem auch wegen der Risikoeinstufung der Versicherungen

Liebe Grüße,
Charly2010
#10
hallo,
ich habe bei meiner BU ganz "normal" die b angegeben - kein thema!
ich habe bei meiner BU ganz "normal" die b angegeben - kein thema!
"Gott ist tot." Nietzsche
Nietzsche ist tot. Gott.
Nietzsche ist tot. Gott.
#11
... da kann man mal sehen, wie vernagelt ich mit meiner Krankheit umgehe ...
wäre nie auch nur auf die Idee gekommen, die auf ner Versicherung anzugeben.
Kann man da rückwirkend irgendetwas gestrichen bekommen, wenn man dann beim Arzt (bin dort bisher nicht damit in Erscheinung getreten) irgenwann angibt, seit dem 15. Lebensjahr an ES (Alter ca., ES in welcher Form auch immer) zu leiden?
@ Katjuska (?) - wirklich gar keine Einschränkung? Selbst wenn Du wegen der Bulimie arbeitsunfähig wirst, wird es Zahlungen geben? - Hätte ich nicht gedacht, da dieser Fall ja rein hier vom mitlesen her gar nicht so unwahrscheinlich scheint.
Dit Spiegelei
wäre nie auch nur auf die Idee gekommen, die auf ner Versicherung anzugeben.
Kann man da rückwirkend irgendetwas gestrichen bekommen, wenn man dann beim Arzt (bin dort bisher nicht damit in Erscheinung getreten) irgenwann angibt, seit dem 15. Lebensjahr an ES (Alter ca., ES in welcher Form auch immer) zu leiden?
@ Katjuska (?) - wirklich gar keine Einschränkung? Selbst wenn Du wegen der Bulimie arbeitsunfähig wirst, wird es Zahlungen geben? - Hätte ich nicht gedacht, da dieser Fall ja rein hier vom mitlesen her gar nicht so unwahrscheinlich scheint.
Dit Spiegelei
#12
hey schwerster der sonne,
nein - wirklich nicht. es kam die frage im fragebogen "waren sie wegen Suchterkrankungen Essstörungen etc. in behandlung oder sind es noch - da hab ich "ja" angegeben und "B" eingetragen -
ich hatte sogar noch einiges mehr da drinnen stehen - zum beispiel muss ich im april, mai meine augen OP hinter mich bringen, da ich nur noch etwa bei 15% sehstärke bin und daher akut gefährdet (schon mal na blinde Lektorin gekannt?) hm.
ich habe meine BU bei der Allianz und die LV bei der Aachner und Münchner - das einzige wo die itzig waren, war die einhaltung des minimalen BMI - also mit 3 Punkten weniger hätt ichda nicht antanzen müssen.
Ich denke aber, dass dies nicht bei jeder verischerung so ist - vielleicht hatte ich nur glück?
ich hakte es nach wie vor nicht für zweingend, soooo offen damit hausieren zu gehen.
LG
K
nein - wirklich nicht. es kam die frage im fragebogen "waren sie wegen Suchterkrankungen Essstörungen etc. in behandlung oder sind es noch - da hab ich "ja" angegeben und "B" eingetragen -
ich hatte sogar noch einiges mehr da drinnen stehen - zum beispiel muss ich im april, mai meine augen OP hinter mich bringen, da ich nur noch etwa bei 15% sehstärke bin und daher akut gefährdet (schon mal na blinde Lektorin gekannt?) hm.
ich habe meine BU bei der Allianz und die LV bei der Aachner und Münchner - das einzige wo die itzig waren, war die einhaltung des minimalen BMI - also mit 3 Punkten weniger hätt ichda nicht antanzen müssen.
Ich denke aber, dass dies nicht bei jeder verischerung so ist - vielleicht hatte ich nur glück?
ich hakte es nach wie vor nicht für zweingend, soooo offen damit hausieren zu gehen.
LG
K
"Gott ist tot." Nietzsche
Nietzsche ist tot. Gott.
Nietzsche ist tot. Gott.
#13
@ sunnySideUp
Nein, wenn der Vertrag policiert ist, Du also den Versicherungsschein in den Händen hälst ist alles erledigt. Wenn du danach zum Arzt gehst und du die Diagnose ES bekommst kann der Versicherer nichts mehr machen. Du musst nur alles angeben, was bis zum Vertragsabschluss passiert. Danach kannst Du alle Diagnosen erhalten, die möglich sind und der Versicherer muss leisten.
Nein, wenn der Vertrag policiert ist, Du also den Versicherungsschein in den Händen hälst ist alles erledigt. Wenn du danach zum Arzt gehst und du die Diagnose ES bekommst kann der Versicherer nichts mehr machen. Du musst nur alles angeben, was bis zum Vertragsabschluss passiert. Danach kannst Du alle Diagnosen erhalten, die möglich sind und der Versicherer muss leisten.
#14
oooooyyyyyy - eine Hamburgerin!!! Wohne mittlerweile schon 5 Jahre nicht mehr dort, aber das Herz blutet immer noch.
Hmm, gut zu wissen - für die nächste Versicherung. Ersteinmal bringe ich in meine BU keine weitere Unruhe rein - das zieht sich mit meiner (einfachen aber seltenen) Stoffwechselkrankheit schon ewig hin (Aa-Muc).
@ Tabaluga: Danke. Ich hatte schon die Befürchtung, dass ich quasi "Mängel" verschweige und damit der Vertrag nichtig sein könnte.
Hmm, gut zu wissen - für die nächste Versicherung. Ersteinmal bringe ich in meine BU keine weitere Unruhe rein - das zieht sich mit meiner (einfachen aber seltenen) Stoffwechselkrankheit schon ewig hin (Aa-Muc).
@ Tabaluga: Danke. Ich hatte schon die Befürchtung, dass ich quasi "Mängel" verschweige und damit der Vertrag nichtig sein könnte.
#15
wenn es tatsächlich erst danach diagnostiziert bzw. behandelt wird. wenn du davor schon in Therapie deshalb gegangen bist und das nicht angegeben hast, dann ist das schon dein Fehler. Mein Freund war mal als Versicherungskaufmann in Ö tätig und hat gemeint, dass man als Versicherungsnehmer verpflichtet ist, ALLES korrekt anzugeben. Man darf da echt nichts beschönigen, außerdem haben Versicherungen auch (schlimmerweise) Zugang zu den Ärzten und können von denen Auskunft erhalten. Wenn man also vorsätzlich was verschweigt, kann das Folgen haben.
Ich kann außerdem kaum glauben, dass eine Versicherung abschließt, wenn man eine ES angibt. Wie gesagt, ich wurde abgelehnt.
Ich kann außerdem kaum glauben, dass eine Versicherung abschließt, wenn man eine ES angibt. Wie gesagt, ich wurde abgelehnt.