Hi Lientje und alle Krankenversichertenkartenfreaks,
so, jetzt noch mal ausührlich und fundiert.
Die Krankenversichertenkarte als Behandlungsausweis enthält zwei Arten von Informationen:
Nur im Speicherchip enthaltene Daten:
- vollständige Anschrift des Versicherten
- Geburtsdatum des Versicherten
- die fünfstellige KV-Krankenkassennummer
im Chip und auf der Karte von außen lesbare Daten:
- vollständiger Name des Versicherten
- Name der Krankenkasse
- siebenstelliges Institutionskennzeichen (IK) der Krankenkasse
- maximal zwölfstellige Versichertennummer
- fünfstelligen Versichertenstatus
- Ende der Gültigkeit der Versichertenkarte
Der Gesetzgeber hat im Interesse des Datenschutzes genau vorgeschrieben, welche Daten der Speicherchip enthalten darf und welche dieser daten auf der Karte offen lesbar sein dürfen.
Alle Daten auf dem Speicherchip können in der Arztpraxis mittels eines Lesegeräts ausgelesen werden. Eintragungen und Änderungen können aus Datenschutzgründen nur von der Krankenkasse vorgenommen werden. (Schon von daher
kann da nicht drauf gespeichert sein, dass Du mal bei einem Psychoherapeuten warst.)
Gültigkeit erlangt die Krankenversichertenkarte durch die Unterschrift des Versicherten auf der Rückseite.
Ach ja: Die Grundfarbe der Versichertenkarte ist weiß. Jede Versichertenkarte hat ein einheitliches Logo: Ein Mensch im Goldenen Schnitt, nach der Zeichnung von Leonardo da Vinci.
Tadaaa. Alle Klarheiten beseitigt.
LG & Gut' Nacht....
Sophie