So, grrrr - ich könnte platzen.
Wurde abgelehnt, auch ohne dass die von der Bulimie wussten.
ScHEI**e.
Wahrscheinlich hat mich eine Blutanalyse mit einem HB von 7,x reingerissen, obwohl meine Ärztin deutlichst betont hat, dass man damit ohne weitere Beschwerden sehr alt werden kann.
Hach- ärgere mich. Jetzt muss ich diesen Reinfall auch bei jedem neuen Versicherungsantrag angeben.
Bäh.
So, Schlechte Laune abgelassen....
Sorry
LG Sunny
Frage zur BU
#17Hallo zusammen,
hab mal den Thread hier ausgegraben...
Ich hab vor einem halben Jahr eine BU abgeschlossen. Vor 6 Jahren war ich in ambulanter Therapie wegen Bulimie. Das habe ich aber (weil es schon mehr als 5 Jahre her ist) im Antrag nicht angegeben. Über die letzten Jahre bin ich aber nicht immer völlig gesund gewesen. Ich hatte immer unterschwellig Probleme mit dem Essen (Fress-Kotz-Anfälle ca. alle 10 Tage). Ich hab das halt nie als wirkliches Problem angesehen bzw. laut DSM IV-Definition von Bulimie war es ja nichtmal eine richtige Bulimie. Jetzt will ich aber, weil ich merke, dass ich daneben auch andere Probleme habe (Angst, leicht depressiv), weiter an mir arbeiten und habe eine ambulante THerapie begonnen. Was denkt ihr: kann ich die BU kicken weil bei Vertragsabschluss falsche Angaben gemacht wurden (auch wenn ich die 5 Jahre ja nie von einem Arzt als krank diagnostiziert wurde - ich konnte mein Leben ja auch ganz gut führen...) und die Versicherungsgesellschaft möglicherweise dann bei Berufsunfähigkeit nicht zahlt oder ist das trotzdem "wasserdicht"?
Achja: ich bin aus Deutschland - aber da hab ich in keinem Forum einen ähnlichen Thread gefunden. Kennt sich da jemand aus?
Vielen Dank schonmal!
LG von Destiny
hab mal den Thread hier ausgegraben...
Ich hab vor einem halben Jahr eine BU abgeschlossen. Vor 6 Jahren war ich in ambulanter Therapie wegen Bulimie. Das habe ich aber (weil es schon mehr als 5 Jahre her ist) im Antrag nicht angegeben. Über die letzten Jahre bin ich aber nicht immer völlig gesund gewesen. Ich hatte immer unterschwellig Probleme mit dem Essen (Fress-Kotz-Anfälle ca. alle 10 Tage). Ich hab das halt nie als wirkliches Problem angesehen bzw. laut DSM IV-Definition von Bulimie war es ja nichtmal eine richtige Bulimie. Jetzt will ich aber, weil ich merke, dass ich daneben auch andere Probleme habe (Angst, leicht depressiv), weiter an mir arbeiten und habe eine ambulante THerapie begonnen. Was denkt ihr: kann ich die BU kicken weil bei Vertragsabschluss falsche Angaben gemacht wurden (auch wenn ich die 5 Jahre ja nie von einem Arzt als krank diagnostiziert wurde - ich konnte mein Leben ja auch ganz gut führen...) und die Versicherungsgesellschaft möglicherweise dann bei Berufsunfähigkeit nicht zahlt oder ist das trotzdem "wasserdicht"?
Achja: ich bin aus Deutschland - aber da hab ich in keinem Forum einen ähnlichen Thread gefunden. Kennt sich da jemand aus?
Vielen Dank schonmal!
LG von Destiny
#18
hallo destiny,
also meine thera hat mir empfohlen (wir sind gerade am therapie-antrag ausfüllen), dass ich offiziell nur eine thera wegen anpassungsstörung beginne. sie meinte nämlich, dass bulimie ein absolutes k.o.-kriterium wäre, wenn ich mal vorhätte, eine berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. so gibt es zwar weniger stunden genehmigt, aber das risiko will ich dann doch nicht eingehen, ich bin nämlich selbständig. (auch aus d)
nun hast du ja zum glück deine versicherung schon
wenn kein arzt dir in den lezten fünf jahren die diagnose bulimie/essstörung gestellt hat , wird die versicherung kaum beweisen können, dass du zum zeitpunkt des vertragsabschlusses bereits bulimie hattest.
natürlich war es damals eine falschangabe, da man psychotherapien eigentlich immer angeben muss, auch wenn es länger her ist, aber ich denke, du kannst unbesorgt sein.
in der regel wird nur fünf jahre zurückgeprüft, und nachdem in der zeit die bulimie nie diagnostiziert wurde, sieht es für die versicherung eigentlich sehr danach aus, dass es sich um ein erstmaliges auftreten der krankheit handelt. ich sehe keinen verdacht, der sie dazu bringen könnte, länger zurückzuprüfen.
also meine thera hat mir empfohlen (wir sind gerade am therapie-antrag ausfüllen), dass ich offiziell nur eine thera wegen anpassungsstörung beginne. sie meinte nämlich, dass bulimie ein absolutes k.o.-kriterium wäre, wenn ich mal vorhätte, eine berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. so gibt es zwar weniger stunden genehmigt, aber das risiko will ich dann doch nicht eingehen, ich bin nämlich selbständig. (auch aus d)
nun hast du ja zum glück deine versicherung schon

wenn kein arzt dir in den lezten fünf jahren die diagnose bulimie/essstörung gestellt hat , wird die versicherung kaum beweisen können, dass du zum zeitpunkt des vertragsabschlusses bereits bulimie hattest.
natürlich war es damals eine falschangabe, da man psychotherapien eigentlich immer angeben muss, auch wenn es länger her ist, aber ich denke, du kannst unbesorgt sein.
in der regel wird nur fünf jahre zurückgeprüft, und nachdem in der zeit die bulimie nie diagnostiziert wurde, sieht es für die versicherung eigentlich sehr danach aus, dass es sich um ein erstmaliges auftreten der krankheit handelt. ich sehe keinen verdacht, der sie dazu bringen könnte, länger zurückzuprüfen.
#19
Danke für die Informationen. Ich werd da am besten nächste Woche auch mit meinem Therapeuten drüber reden...
Schon eine Krux was man sich alles mit dieser Krankheit zerstört...
Viele Grüße!
Destiny.
Schon eine Krux was man sich alles mit dieser Krankheit zerstört...
Viele Grüße!
Destiny.