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von Gianna
Ich kenne mich ein bisschen aus mit dem Thema.
Nach 6 Monaten gilt ein FSJ als anerkannt, also es kann dann eine offizielle Bescheinigung ausgestellt werden (natürlich nur für den geleisteten Zeitraum), wenn man z.B. nach 3 Monaten aufhört, bekommt man es nicht als FSJ bescheinigt.
Wenn du Krankmeldungen vorlegst, hast du Kündigungsschutz und nach 6 Wochen muss nicht mehr deine Einsatzstelle, sondern die Krankenkasse zahlen.
Rein rechtlich kannst du also während deiner Behandlung nicht gekündigt werden (außer du bist noch in der Probezeit), es kann aber sein, dass die Einsatzstelle einen Auflösungsvertrag mit dir machen möchte, damit sie jemand Neues einstellen können.
Lass dich am besten mal von einer pädagogischen Mitarbeiterin deines FSJ-Trägers beraten!!!
Die kennen sich aus und haben alles mögliche schon erlebt, also mach dir keine großen Gedanken.
Viel Glück, vor allem auch für deie Therapie, das ist auf jeden Fall der richtige Schritt!!