#1
Hey kleines,
ich versteh deine Angst sehr gut. Aber denkst du nicht, dass es besser wäre, wenn sie und deine eltern bescheid wüssten? oder hättest du dann "schlimme" konsequenzen? Es ist schon unangenehm, das zu erzählen. Aber die frau ist therapuetin, die denkt nicht so oberflächlich. Um dir zu helfen, muss sie auch wissen was los ist. Aber lass dir zeit, soviel du brauchst. Ach ja ich brauch meist das Wort "erbrechen", find ich angenehmer als kotzen :roll:

kenne einige fälle wo therapeuten bei minderjährigen mit den eltern gesprochen haben über solche dinge, weil sie es für nötig hielten. Aber wies diese frau machen wird, wirst du wohl rausfinden müssen..
Lg swoon

Hat die Thera Schweigepflicht

#2
Liebe Jump

Ich glaube schon bzw. ich bin mir da eigentlich ganz sicher dass Ärzte oder auch Therapeuten Schweigepflicht haben.
Allerdings schreibst du dass du 14 Jahre alt bist.
Und da weiss ich dass Ärzte die Pflicht haben deine Ältern darüber aufzuklären was mit Dir los ist.
Deine Entscheidung dieses selbst zu tun ist Dir natürlich gegeben, solltest Du dieses aber nicht tun müssen die Ärzte deine Eltern informieren.
Deshalb solltest Du Dir vielleicht überlegen, ob du es deien Eltern nicht mitteilst.

Eines möchte Ich Dir noch schreiben Liebe Jump

schäm Dich bitte nicht für deine Krankheit.

LG
Untergang

#3
Liebe Jump

lass den kopf nicht hängen.
Es ist bestimmt nicht einfach, aber es ist auch erst die zweite Sitzung.
Hab Mut und stell dich dem.

Du fragst ob die Therapeutin es deinen Eltern sagen muss.

Es kommt bestimmt auch immer darauf an wie weit die Krankheit vortgeschritten ist.
Generell ist es aber so dass bei Minderjährigen die Ärzte oder wie in deinem Fall die Therapeutin deine Eltern aufklären müssen, es sei denn du bist ganz mutig und tust es selbst.
Es ist sicher schwer für dich deinen Eltern dies zu sagen, aber glaubst du nicht, dass du dich vielleicht hinterher besser fühlst und keine Angst mehr haben muss dass deine Therapeutin es deinen Eltern sagen wird?
Wenn du dir natürlich ganz sicher sein willst, dann frag deine Therapeutin doch einfach bei der nächsten Sitzung und weisst du es 100%.

LG
untergang

#4
Hallo Jump.!

Ich wollte schon längst schreiben... aber die liebe Zeit... :roll:
und jetzt ist es auch nur kurz:

Der Therapeut hat generell Schweigepflicht. Auch bei minderjährigen Klienten.
Allerdings gibt es bei Minderjährigen gewisse Aspekte, die berücksichtigt werden müssen in Bezug auf diese Schweigepflicht.

Wichtig ist zB die geistige Reife des/der Minderjährigen. In wie Fern ist er/sie in der Lage Situationen adäquat zu beurteilen und Entscheidungen zu treffen usw.
Wie ist der psychische Zustand des/der Minderjährigen?
zB. wenn Suizidgefahr besteht, entbindet dies den Therapeuten von seiner Schweigepflicht... in diesem Punkt zumindest.
Je nach Lage erweitert/verringert sich die Informationspflicht des Therapeuten gegenüber der Erziehungsberechtigten.

Am besten du redest mit deinem Therapeuten und fragst ihn direkt, wie es mit der Schweigepflicht in deinem Fall aussieht. Was innerhalb der vier Wände bleibt und was er deinen Eltern mitteilt.

Sagen muss/wird er schon etwas. Da sie Erziehungsberechtigte sind, Kostenträger und ja auch wissen wollen bzw. müssen was in etwa los ist und auf was sie sich einstellen müssen...
so zB die Dauer der Therapie.

Liebe Grüße!