"Kostenübernahme
Die Klinik am Waldschlößchen ist eine staatlich anerkannte Privatkrankenanstalt sowie eine Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtung gemäß § 111 SGB V. Die Kostenübernahme nach Reha-Antrag erfolgt durch gesetzliche Krankenkassen, private Unfallversicherungen, Unfallkassen und Berufsgenossenschaften, Rentenversicherungen und andere Sozialleistungsträger.
Private Krankenversicherungen erteilen die Kostenübernahme zeitnah nach Einreichung eines ärztlichen Befundberichtes.
Die Klinik am Waldschlößchen ist eine staatlich anerkannte Privatkrankenanstalt sowie eine Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtung gemäß § 111 SGB V.
Für weitere Informationen und Unterstützung bei den Formalitäten können Sie uns jederzeit gern anrufen.
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Bedeutet das, dass man dort nur als Privatpatient hinkann und keine normalen Krankenkassen / Rentenversicherungen das tragen ????????
Klinik die fünfte... ?
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Zuletzt geändert von ksiezniczka!. am Do Jun 02, 2011 12:52, insgesamt 2-mal geändert.