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Schon Gewussst?
Verfasst: Di Jun 19, 2007 17:34
von nudel
Hallo alle zusammen.
Ich weiß nicht ob ihr es schon gewusst habt eine zugegebene Bulime ist eingenereller Auschluss bei der Berufunfähigkeitsversichrung. Es ist nicht mal so, das man dann einen Hörern Aufschlag verlangen. Sondern sie schließen einen generll aus.
Ich habe die nachricht schon vor einigen Tagen bekommen, aber heute hat heute noch meine Verischrungsdame an gerufen und mir das mitgeteilt.
Na geil.
Verfasst: Di Jun 19, 2007 18:33
von piccola
was???
das darf doch nicht wahr sein...
Verfasst: Di Jun 19, 2007 23:43
von Lisa-Marie
Nicht im Ernst, oder?

Verfasst: Mi Jun 20, 2007 6:55
von darkdesire
und was passiert wenn man schon so ne
versicherung hat, bei abschluss aber kein wort erwähnt hat
und sie dann vielleicht irgendwann mal in anspruch nehmen muss?
Verfasst: Mi Jun 20, 2007 7:39
von nudel
dann kann es sein das die nicht zahlen, weil du das nicht mit angegeben ast das habt mir meine VErsicherungsmaklerin schon gesgt. Aufgrund der unehrlichkeit.
Verfasst: Do Jun 21, 2007 21:25
von Ginger
Ab wann zählt eine Bulimie als zugegeben?
Muss das bei der Krankenkasse bekannt sein?
Bekommt die Krankenkasse die Diagnosen bei einer ambulanten Gesprächstherapie mitgeteilt?
Verfasst: Do Jun 21, 2007 21:37
von nudel
naja wenn es bei der Krankenkasse erwwähnt wird beim Arzt oder sonst irgendwo niedergeschrieben ist. Und wenn du nicht die wahrheit sagts können die Akteneinsicht machen, oder deinen Arzt befragn und dann kann es sein, das sie dann nicht bezahlen.
Verfasst: Fr Jun 22, 2007 13:15
von aire
Der Psychotherapeut stellt nach fünf Probestunden einen Antrag an die KK. Darin steht logischerweise die Diagnose. Ob die das an die Berufunfähigkeitsversichrung weitergeben, weiß ich nciht.