#10
von Caruso
Nun, dann gäbe es tatsächlich die Möglichkeit aus der Selbstständigkeit heraus einen Antrag auf ein Insolvenzferfahren wegen drohender Zahlungsunfähigkeit zu stellen.
Es muß glaubhaft gemacht werden, daß unter Einbezug aller Vermögenswerte (auch Sachwerte wie z. B. PKW) die Mittel nicht ausreichen, allen Verpflichtungen in einem angemessenen Zeitraum (in der Regel 12 Monate) nachzukommen.
Dies bedeutet dann "Hosen runter" und alle Mobilien und Immobilien werden fixiert.
Das Insolvenzverfahren wird beim zuständigen Amtsgericht beantragt (Achtung: Es fallen natürlich die Kosten der Justiz zusätzlich mit an, die aus der Insolvenzmasse primär bedient werden). Bis zur Entscheidung über das Verfahren werden sofortige Sicherungsmaßnahmen eingeleitet, die das Gesamtvermögen betreffen. In der Regel bedeutet dies ein allgemeines Verfügungsverbot des Schuldners.
Das weitere Prozedere lasse ich mal aus - die Endkonsequenz wäre dann Liquidierung des Unternehmens und Zwangsversteigerung beweglicher Güter.
Dies hat aber keine Löschung der dann noch offenen Forderungen zur Folge. Diese bleiben existent und können im Rahmen weiterer Zwangsvollstreckungsbeschlüße weiterhin eingetrieben werden. Im Sprachgebrauch heißt es dann "man bekommt eigentlich kein Bein mehr auf den Boden", weil so wie Geld wieder hereinkommt, ist es in der Regel dann auch wieder futsch.
Ausnahme bildet eben die private Insolvenz, bei der nach 6 Jahren die Möglichkeit der Restschuldbefreiung besteht. Diese wird der SCHUFA gemeldet und somit besteht ein absoluter Bonitätsverlust gegenüber Banken, Ratenkäufen, Telefongesellschaften etc.
Es ist IMMER ratsamer, sofern noch möglich, eine anderweitige "friedliche" Lösung mit den Gläubigern zu finden.
Die Weisheit lief mir nach, doch ich war schneller .....