Hm..vielleicht sehen sie das als ein Kriterium an? Dass du zuerst in eine psychiatrische Anstalt kommst und wenn es wirklich so "arg" ist, dass du dann speziell in eine ES orientierte Klinik zugewiesen wirst? Man kann ja beim Zählen auch nicht bei 1 beginnen und die 2 dabei auslassen und bei 3 weiterzählen, so als gäbe es die 2 nicht
Aha, habe es langsam kapiert. Also, ihr Grund lautete, dass du nicht zu lange und nicht zu sehr essgestört bist? Habe ich das richtig verstanden?
Und du jetzt leider denkst, ah hättest du schon Jahre lang starke ES, nur um diese Klinik zu kommen?
Ich bitte dich, lass es nicht so weit kommen, dass du jetzt mit Absicht abmagerst und vermehrt kotzt, nur um da rein zu kommen.
Irgendwie ist da ein Widerspruch: du hast zuerst geschrieben, dass du ein krasser Härtefall bist
und jetzt schreibst du, dass du laut denen, nicht zu lange und zu intensiv essgestört bist
Oder, hast du gemeint, dass du zu stark essgestört bist und zu lange, du deswegen als Härtefall gilst? Und die dich nicht deswegen aufnehmen? Aber..gilt man nicht als Härtefall, wenn man zu stark ug ist?? Was kann ich unter einem "krassen Härtefall" verstehen? Darunter versehe ich zb. starkes UG, Selbstgefährdung zb. Aber du bist im Normalbereich, was ist dann so krass?