Zwangseinweisung - ab wann?

#1
Hallo,

könnt ihr mir sagen, ab wann man zwangseingewiesen werden kann? Ist das jemandem hier schonmal passiert?

Meine Therapeutin meinte heute, ich sei nicht mehr weit davon entfernt, wenn ich mein momentanes Essverhalten in naher Zukunft so fortsetze.
Das hat mich total geschockt, denn gewichtstechnisch bin ich keinesfalls im gefährlichen Untergewicht - oder zählt da eher der Gewichtsverlust bezogen auf einen relativ kurzen Zeitraum?
Dachte immer, nur extrem Untergewichtige würden eingewiesen? :shock:

Kann mir jemand weiterhelfen?
Wäre nett,

Nightmare
Du hast geschlafen für so lange Zeit, eingesperrt in eine Möglichkeit. Tocotronic - Andere Ufer

Re: Zwangseinweisung - ab wann?

#2
hey!
ich weiss es um ehrlich zu sein nicht, wie das mit der zwangseinweisung aussieht.
kann mir schon vorstellen, dass es, wenn dein zustand nicht lebensbedrohlich ist, nicht so leicht geht. aber wenn deine therapeutin das schon sagt, wuerde ich ohnehin ueber einen stationaeren aufenthalt nachdenken!? sie will dir ja nichts schlechtes, sondern sieht wohl enormen handlungsbedarf! waere es fuer dich eine option?
wie fuehlst du dich momentan? hast du auch das gefuehl, dass es dir momentan 'schlechter' geht?...wenn du dabei bist so stark abzunehmen, wirst du das wohl von einem tag auf den anderen nicht sein lassen koennen. und irgendwann kann es natuerlich lebensbedrohlich werden :?
lg

Re: Zwangseinweisung - ab wann?

#3
Hallo Nightmare,
Nightmare hat geschrieben:Meine Therapeutin meinte heute, ich sei nicht mehr weit davon entfernt, wenn ich mein momentanes Essverhalten in naher Zukunft so fortsetze.
Du bist doch 19 Jahre, oder? Mit einer Zwangseinweisung ist das ab der Volljährigkeit nicht so einfach und ich denke auch nicht, dass du dir da Sorgen machen musst.
Wenn du allerdings in einer sehr schlechten körperlichen und seelischen Verfassung bist, also Lebensgefahr besteht, dann geht so eine Zwangseinweisung über einen richterlichen Beschluss (habe ich so in Erinnerung)

Kann es sein, dass deine Thera sich Sorgen macht und einfach hilflos zusehen muss, wie du deinen Körper zerstörst? Hast du mit ihr darüber gesprochen, wenn nicht, wäre es bestimmt angebracht.
Ich kann dir aber aus Erfahrung sagen, dass ab einem bestimmten Schweregrad der ES eine ambulante Behandlung nicht mehr möglich ist und du stationär besser aufgehoben bist, denn deine Thera hat auch eine Verantwortung dir gegenüber.

Also rede in der nächsten Therastunde mit ihr darüber, wie es weitergeht. Manchmal kann auch ein Vertrag helfen, dass man in einem bestimmten Gewichtsrahmen bleibt, kannst du dich darauf einlassen?
Ich denke, du hast so viel für die Zukunft geplant und hey eine stationäre Thera hilft sehr vielen Essgestörten.

liebe Grüße
„Das einzig Wichtige im Leben sind die Spuren der Liebe, die wir hinterlassen, wenn wir gehen.“
Albert Schweitzer

Re: Zwangseinweisung - ab wann?

#4
Ich gehe täglich joggen und merke natürlich, dass es insgesamt anstrengender geworden ist, aber ansonsten fühle ich mich körperlich recht gut.

Habe mich auch gefragt, ob das vielleicht nur eine Drohung im Sinne von Abschreckung sein sollte, um eben zu verhindern, dass es gefährlich wird?! :?
Vielleicht ist es tatsächlich der Punkt des Nicht-mehr-aufhören-Könnens, den sie bei mir als potenzielles Zukunftsszenario im Hinterkopf hat.

Wobei ich da sagen muss, dass ich der FA-freien Zeit noch nicht über den Weg traue - so plötzlich soll die Fresserei "vorbei" sein? Was wiederum natürlich die gegenteilige Verhaltensweise verstärkt, solange dies mir "möglich" ist. :roll:

Stationäre Therapie...puh, ich weiß gar nicht so recht, ob das möglich ist, da ich erst 2010 in einer Klinik war (allerdings nur für wenige Wochen, da das Profil dieser Einrichtung leider nicht gut auf meine Probleme gepasst hat...)...ansonsten könnte ich es mir vorstellen, allerdings will ich im Herbst auch studieren. :!: :|

Danke für deine Antwort!
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Re: Zwangseinweisung - ab wann?

#5
Potenzielles Zukunftsszenario?
Wenn man einmal in der Essstörung drin ist, ist "der Punkt des Nicht-mehr-aufhören-Könnens" doch schon längst überschritten!?
Behandelt ihr in der Thera ausschließlich die ES?
Liebe Grüße



Sie glauben, Sie verstünden, was Sie denken, was ich gesagt habe, aber ich bin mir nicht sicher, ob Sie begreifen, dass das, was Sie gehört haben, nicht das ist, was ich meine.

- Richard Nixon

Re: Zwangseinweisung - ab wann?

#6
Christinel, danke für deinen Erfahrungsbericht :)

Genau, ich bin 19 Jahre alt und meine Therapeutin appelliert auch immer an meinen eigentlichen Wunsch, mein Leben in die Hand zu nehmen, mich nicht von den familiären Strukturen fesseln zu lassen.
Das ist auch so ein Punkt; meine Mutter merkt natürlich, dass sich mein Essverhalten geändert hat und ich flüchte mich in Ausreden und Lügen, um ihrem "Iss, mach dies, tu das" zu entfliehen; der gesamte Tag dreht sich momentan nur darum, nachdem ich nahezu drei gute Wochen hatte. :?

Gewichtsvertrag ist ein interessantes Stichwort.
Auf die Frage, wo es denn hingehen soll, kann ich keine Antwort geben, da ist nur ein Drang nach Konsequenz und Durchhaltevermögen (hoffe, ich triggere niemanden :oops: ), aber Zahl xy gibt's nicht. Bin dieser Tage nochmal bei ihr, vielleicht überwinde ich mich dann dazu, so etwas vorzuschlagen.
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Re: Zwangseinweisung - ab wann?

#7
hermelin hat geschrieben:Potenzielles Zukunftsszenario?
Wenn man einmal in der Essstörung drin ist, ist "der Punkt des Nicht-mehr-aufhören-Könnens" doch schon längst überschritten!?
Ich meine das Nicht-mehr-aufhören-Können in Bezug aufs Hungern, also einseitig.
Denn normalerweise lebte ich ja den ständigen Wechsel, sodass mein Gewicht meist irgendwo im Normalbereich lag.

Behandelt ihr in der Thera ausschließlich die ES?[/quote]

Nein, nicht ausschließlich. Nimmt aber natürlich einen ziemlich hohen Stellenwert ein.
Du hast geschlafen für so lange Zeit, eingesperrt in eine Möglichkeit. Tocotronic - Andere Ufer

Re: Zwangseinweisung - ab wann?

#8
Ja, war mir schon klar, dass damit das Hungern gemeint war. Wenn man aber einmal drin ist, ist der Punkt schon überschritten.
Potenzielles Zukunftsszenario klang halt eher danach, als befände man sich noch gar nicht IN der ES.
Liebe Grüße



Sie glauben, Sie verstünden, was Sie denken, was ich gesagt habe, aber ich bin mir nicht sicher, ob Sie begreifen, dass das, was Sie gehört haben, nicht das ist, was ich meine.

- Richard Nixon

Re: Zwangseinweisung - ab wann?

#9
Achso :wink: , doch, dass ich drin bin, sehe ich mittlerweile leider eindeutig auch so. :roll:
Ich weiß nur nicht, wo genau ich bin. Alles ist unsicher, steht auf wackeligen Beinen, ich kann mir selbst nicht vertrauen.
Du hast geschlafen für so lange Zeit, eingesperrt in eine Möglichkeit. Tocotronic - Andere Ufer

Re: Zwangseinweisung - ab wann?

#10
Nightmare hat geschrieben:doch, dass ich drin bin, sehe ich mittlerweile leider eindeutig auch so. :roll:
Hey und ich will hier nicht werten, aber es kann durch das Hungern nur noch tiefer gehen.
Der Teufelskreis schließt sich noch mehr, du erbrichst irgendwann jede kleine Mahlzeit oder bekommst wieder FA, die du auch erbrichst.

Ja und es ist definitiv so, dass ein stationärer Aufenthalt angebracht wäre, schon um aus dieser familiären erdrückenden Situation rauszukommen.
Du musst wirklich versuchen irgendwas mit deiner Thera auszumachen und wenn das in einem Zeitraum nicht klappt, dann Klinik...
Auch wenn du 2010 schon stationär warst, ist das kein Grund, warum du nicht die Zeit bis zum Studium nutzen solltest (ich war in einigen Jahren 2x stationär)

Du und deine Thera ihr müsst versuchen einen Kompromiss zu finden, mit dem ihr beide leben könnt.
Und ich denke es ist wirklich ihre Sorge, wenn du von Therastunde zur Therastunde weniger wirst. :roll:

liebe Grüße

PS: berichte mal, wie es weiter geht
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Albert Schweitzer

Re: Zwangseinweisung - ab wann?

#11
Wiegelt das mal nicht ab, es kann durchaus schnell gehen, so schnell, dass man sogar direkt in der Praxis per Krankenwagen abgeholt werden kann! Und manchmal geht es auch nicht gaaaanz korrekt zu, sprich, wenn die Thera sagt, du gefährdest dich selbst, kannst du reden was du willst - erstmal wirst du dann dort hingebracht! Mit Glück darfst du nach einer bestimmten Zeit wieder gehen, aber u.U. eben nicht....

Und ja- wenn einer relativ schnell abgenommen hat, dann kann man durchaus Eigengefährdung sehen. Immerhin nimmt man ja nicht durch Essen ab, sondern durch verweigern, und was ist Essen verweigern?? Eigengefährdung...Du isst zu wenig, nimmst somit zu wenig Eiweiß, Fette, Kohlenhydrate, Vitamine, Mineralstoffe zu dir, weniger als dein Körper bräuchte. Eigengefährdung. Vielleicht trinkst du auch noch zu wenig...du kannst auch Üg haben, aber wenn du zu wenig trinken solltest, kannst du auch schwuppsdiwupp eingewiesen werden! Das ist fast noch eine größere Eigengefährdung als Essen verweigern, je nach dem. Ich hatte shcon mal den Kampf wegen Trinken und Zwangseinweisung.
Und wenn sie denkt, dir geht es psychisch total mies und du brauchst einen geschützten Raum, kann sie dich auch zwangseinweisen.
Also, wäre ich an deiner Stelle, ich würde mir jetzt echt mal ein paar Gedanken machen.
Ach ja, und das Alter ist voll egal! Man kann auch mit 50 zwangseingewiesen werden, oder mit sonst einem Alter. Mit 19 vielleicht sogar noch leichter als später, weil du ja noch ein junger Hüpfer bist, der noch nicht ganz aus der Pubertät raus ist und deshalb erst recht nicht genau weiß was er da tut und der noch ein wenig formbar ist.
Tine

Re: Zwangseinweisung - ab wann?

#13
Verlass dich nicht zu sehr darauf, dass sich dein Körper "gesund" anfühlt und zu sportlichen Höchleistungen in der Lage ist. Das heißt gar nichts. Als ich in der Klinik wegen massivem Untergewicht war, hat mir dort der Arzt gesagt, dass sich ein Herzstillstand nicht ankündigt. Man steht offenbar nicht morgens auf und merkt es, sondern das Herz hört einfach auf zu schlagen und du bist tot. Hab mir bisdahin auch immer gedacht "Wieso? Ich bin fitter als manch Normalgewichtiger, ich mache mehr Sport als alle die ich kenne. So fühlt man sich doch nicht, wenn man kurz vor einem Herzstillstand steht" Offenbar doch...

Re: Zwangseinweisung - ab wann?

#15
Also ich war damals 22 und wurde von meinen Eltern ( Gott sei Dank sag ich heute) entmündigt und somit durfte eine Zwangseinweisung stattfinden..ANsonsten bist du für dich selber verantwortlich und wenn du eingeliefert wirst weil es dir schlecht geht hast du immer wieder die Möglichkeit der Selbstentlassung..was natürlich nicht der SInn der Sache ist..