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Zuzahlungen stationäre Therapie? Kosten? Unsicher

Verfasst: Do Okt 29, 2009 20:04
von nina567
Ich habe mich nach einer 12 jährigen Bullimie nach Beratungen endlich entschlossen eine stationäre Therapie zu machen. In den näöchsten Tagen trudelt der Antrag von der Rentenversicherungsanstalt ein. Nun habe ich aber ein wenig Sorge wegen der Unkosten...Vielleicht kann mir Jemand helfen.

Falls die Therapie über 6 Wochen dauert, bekomme ich dann ab der 7. Wochen Krankengeld von der Krankenkasse? Und wenn ja, wie viel ist das Bei Steuerklasse 1?

Mir wurde gesagt, dass ich 10 Euro am Tag dazu zahlen muss. Das aber nur für eine bestimmten Zeitraum. Da gingen die Angaben auseinader. Man sagte mir was von 42 Tagen im Kalenderjahr. Stimmt das?

Also 420 Euro finde ich schon ne Menge. Aber laut einer Beraterin von der Rentenversicherungsanstalt (die aber nur eine Kollegin vertreten hat und nicht vom Fach ist), dass wenn ich jetzt den Antrag stelle und ggf. im Dezember bis Januar in die Klinik gehe ich dann bis zu 42 Tage in 2009 und dann auch wieder 42 Tage (oder wie lange auch immer) in 2010 zahlen muss. Das kann ich mir absolut nicht leisten und schon überhaupt nicht, wenn ich Gehaltseinbusen habe, wenn ich dann nur noch Krankengeld bekommen sollte.

Kann mir Jemand helfen, der schon mal eine Therapie gemacht hat?

VG

Nina

Re: Zuzahlungen stationäre Therapie? Kosten? Unsicher

Verfasst: Sa Okt 31, 2009 20:42
von Schlumpfine
Also das mit der Zuzahlung stimmt, ich glaube das ist aber für 30 Tage und es stimmt auch, dass Du es pro Kalenderjahr zahlen musst, also wenn Du über den Jahreswechsel reingehst, dann musst Du es 2 mal zahlen.


Zum Thema Krankengeld kann ich nur sagen, dass ich es glaube 68 Prozent vom Gehalt ist, aber ich weiß es nicht mehr sicher. Mir war das immer Wurst, was ich da noch an Geld habe, hauptsache ich werde Gesund, da ist dann das Geld unwichtig!

Re: Zuzahlungen stationäre Therapie? Kosten? Unsicher

Verfasst: Sa Nov 07, 2009 14:25
von Mel
hallo nina!

also, die sache ist folgendermaßen:

wenn du über die drv eine med. rhea beginnst ist der arbeitgeber zunächst verpflichtet, 6 wochen lohnfortzahlung zu leisten. das bedeutet, dass dein gehalt ganz normal weiterläuft. aber der 7 woche würdest du übergangsgeld von der drv bekommen, den genauen satz habe ich leider auch nicht im kopf. aber schlumpfines angabe von ca 68% sind ungefähr richtig. auf keinen fall weniger, ich glaube sogar ein bisschen mehr.
die zuzahlung beträgt max. 10€ pro tag, je nachdem was du verdienst und darf die besagten 42 kalendertage pro jahr nicht übersteigen. wenn du erst jetzt den antrag gestellt hast, dann musst du aber sowieso mit einer bearbeitungszeit des trägers und einer wartezeit der klinik rechnen. wahrscheinlich wird der klinikaufenthalt erst im nächste jahr beginnen...
schau dochmal in den antragsunterlagen der med. rhea nach. da steht relativ ausführlich, was auf dich zukommt! und sonst kann ich schlumpfine nur zustimmen - deine gesundheit steht im fordergrund! und wenn du echt keine kohle hast, dann musst du auch nicht zahlen ;)

liebe grüße!