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Gewichtsvertrag ?

Verfasst: Mo Jun 23, 2008 19:56
von camuflage
Hallo ihr Lieben,
ich habe schon sehr viel über Gewichtsverträge gehört. Wenn man UG ist, dass man zunehmen soll. Ich frage mich allerdings, wenn ich in eine Klinik gehe und ich "nur" leicht UG bin laut BMI, würde ich auch diesen Gewichtsvertrag bekommen? Und bis wann muss man da zunehmen? Bis man die Miete des NG erreicht hat oder reicht auch leichter NG ? Ich habe Angst dass man da gemähset wird.


lg

Verfasst: Mo Jun 23, 2008 19:59
von ja,ne,is klar
kann Dich da sehr gut verstehen.
Ich war wegen ES immer nur mit starkem UG in einer Klinik.
Ansonsten gings um die wesentlichen Dinge und auf Gewicht wurde garnicht mehr geachtet. :wink:

verstehst Du?

B&RGRüße :D

Verfasst: Mo Jun 23, 2008 20:00
von Lupus
hallo,

ich kann dir zwar nicht sagen, ab wann man einen gewichtsvertrag bekommt und wieweit sie dich da aufpäppeln, da ich selbst keinen hatte, aber ich weiss, dass die patienten ein solchen abkommen kompromisslos einhalten müssen. zumindest in der klinik in der ich war, wurden patienten, die ihren vertrag nicht erfüllten entlassen. da half auch alles betteln nichts :cry:

Verfasst: Mo Jun 23, 2008 20:02
von Para
Wenn du nur leichtes UG hast, dann nimm doch von allein zu bis du NG hast und dann hoffe darauf keinen "Vertrag" zu bekommen und "gemästet" zu werden... :roll:

Verfasst: Mo Jun 30, 2008 21:03
von Djinn
also meiner Erfahrung nach werden Gewichtsverträge nur dann abgeschlossen, wenn man abnimmt und entweder damit ins UG rutscht (und unter einer ES leidet) oder bereits ug ist. Es gibt Gewichtshalte- und -zunahmeverträge. Also von mästen kann keine Rede sein...

Verfasst: Do Jul 03, 2008 16:51
von virginia_woolf
ich hatte während meiner klinikaufenth auf gewichtsverträge.
das ist deswegen gewesen, dass sich die leute absichern, dass dir nix lebensbedrohliches passiert bzw du therapierbar bist (wg aufnahmefähigkeit und kraft bzw energie f die ther) wird meistens individuell vereinbart, ist echt voll okay. selbst wenn du mal drunter kommst. aber es sollte nicht zum dauerzustand werden.

Verfasst: Di Jul 08, 2008 9:13
von CoCoRiCo
...langsam krieg ich angst...

weiß jemand, ab welchem bmi man den gewichtsvertrag da machen muss??

Verfasst: Di Jul 08, 2008 18:20
von Meo
Also Magersucht ist es glaub ich ab unter 18 oder 17... Als ich in der Klinik war waren die meisten da so und so drunter und die mussten in den 12 Woche *kg zunehmen. Mit NG hatte ich eine Schwankungsgrenze von +/- *kg... Vllt bekommst du ja eine Zwischenlösung, aber da würde ich die Klinik einfach direkt fragen, ich denke nicht, dass es bei alle gleich ist :roll:

Ich hoffe, ich übertrete hier nicht die Gewichtsregel, aber ich dachte, da es nur allgemeine Angaben sind, dass es gerade noch gehen wird...

Alles Liebe
Meo

Verfasst: Mi Jul 09, 2008 15:11
von unframed
Also da ich selbst nie UG war,oder immer nur leicht hab ich nie direkten Kontakt mit soclhen Verträgen gehabt aber genug mitbekommen.ALso.Gewichtsverträge werden geschlossen wenn die Patientib sich weiger zu zunehmen oder ebn immer mehr abnimmt dort.Es kommt IMMER auf die eigene Willenskraft an!UND auf die klinik,deswegen kann man das jetz hier garnicht so pauschal sagern meine lieben:)

lg