Hallo.
Ich hätte noch eine ganz wichtige Frage.
Da ich ja schon 21 bin und dem Finanzamt bzgl. meiner Kinderbeihilfe immer ein Zeugnis einreichen muss, um das Kindergeld beziehen zu können, möchte ich gerne wissen, wie das im Krankheitsfall ist.
Ich bin jetzt vorraussichtlich 8-12 Wochen teilstationär und habe bis letzte Woche Montag studiert.
Wird mir ein Toleranzsemester abgezogen, muss ich das Finanzamt informieren`?
Ich werde eh noch bei der Studentenberatung anrufen...wäre aber dankbar, falls jemand hier bescheid weiß.
lg,
EMily
#2
Hi emily21!
Bin leider erst jetzt auf deinen Beitrag gestossen! Also zum Thema Kindergeld kann ich dir leider nichts sagen. da ich selbst keine stationäre Therapie gemacht habe,sondern ambulant. Mein Studium lief also normal weiter.
Ich hatte mich aber mal erkundigt zum Thema Studium. so viel ich weiß gibt es eine Sonderregelung im Falle von Krankheit oder ähnlichen Problemen. Darum musst einfach ansuchen und somit dürftest du auch nichts verlieren. Und wahrscheinlich auch beim Finanzamt bescheidgeben. Was das Kindergeld betrifft würd ich da einfach mal annehmen aufgrund der regelung, dass das normal weiterläuft. kann ich aber nicht genau sagen.
alles gute und viel erfolg für die therapie!!
lg buck
Bin leider erst jetzt auf deinen Beitrag gestossen! Also zum Thema Kindergeld kann ich dir leider nichts sagen. da ich selbst keine stationäre Therapie gemacht habe,sondern ambulant. Mein Studium lief also normal weiter.
Ich hatte mich aber mal erkundigt zum Thema Studium. so viel ich weiß gibt es eine Sonderregelung im Falle von Krankheit oder ähnlichen Problemen. Darum musst einfach ansuchen und somit dürftest du auch nichts verlieren. Und wahrscheinlich auch beim Finanzamt bescheidgeben. Was das Kindergeld betrifft würd ich da einfach mal annehmen aufgrund der regelung, dass das normal weiterläuft. kann ich aber nicht genau sagen.
alles gute und viel erfolg für die therapie!!
lg buck
life is easy when you fake it
#3
hallo emily,
ich war fast in der ähnlichen situation.
also im krankheitsfall kannst du um verlängerung des nachweiszeitraumes ersuchen. du brauchst "nur" eine bestätigung von einem facharzt, dass du eben aufgrund einer erkrankung nicht fähig warst, deinem studium erfolgreich nachzugehen.
kannst dann bis zu 2 Semester mehr kriegen!
hoffe ich konnte dir ein wenig helfen!
lg
bergerlein
ich war fast in der ähnlichen situation.
also im krankheitsfall kannst du um verlängerung des nachweiszeitraumes ersuchen. du brauchst "nur" eine bestätigung von einem facharzt, dass du eben aufgrund einer erkrankung nicht fähig warst, deinem studium erfolgreich nachzugehen.
kannst dann bis zu 2 Semester mehr kriegen!
hoffe ich konnte dir ein wenig helfen!
lg
bergerlein
#4
Hallo Emely,
ich weiss zwar nicht, ob du aus Österreich kommst (nehme ich aber an, weil so einige Ö-Ausdrücke)
Du kannst dir vom KH eine Bestätigung geben lassen, dass du auf Grund deiner Krankheit 50% Behinderung hast. Das ermöglicht dir, die doppelte Kinderbeihilfe anzufordern.
Wenn dein KH sogar bescheinigt, dass du diese Krankheit schon länger hast, kannst du das Geld sogar bis zu diesem angegebenen Zeitpunkt nachfordern.
Du hast dadurch ansonsten keine Unannehmlichkeiten. Dies dient rein dazu, dich finanziell bei der Krankheit zu unterstützen.
Ich weiss es deshalb, weil auch meine Tochter die doppelte Kinderbeihilfe erhalten hat. Trotzdem aber keinerlei Nachteile hatte. Weder bei der Ausbildung noch beim Führerschein. Es scheint niergends auf.
LG Hedi
ich weiss zwar nicht, ob du aus Österreich kommst (nehme ich aber an, weil so einige Ö-Ausdrücke)
Du kannst dir vom KH eine Bestätigung geben lassen, dass du auf Grund deiner Krankheit 50% Behinderung hast. Das ermöglicht dir, die doppelte Kinderbeihilfe anzufordern.
Wenn dein KH sogar bescheinigt, dass du diese Krankheit schon länger hast, kannst du das Geld sogar bis zu diesem angegebenen Zeitpunkt nachfordern.
Du hast dadurch ansonsten keine Unannehmlichkeiten. Dies dient rein dazu, dich finanziell bei der Krankheit zu unterstützen.
Ich weiss es deshalb, weil auch meine Tochter die doppelte Kinderbeihilfe erhalten hat. Trotzdem aber keinerlei Nachteile hatte. Weder bei der Ausbildung noch beim Führerschein. Es scheint niergends auf.
LG Hedi
#6
Ui. Was ist ein Kinderbetreuungsgeld? Meinst du damit, was du von deinen Eltern bekommst? *ratlos schau*
Also die doppelte Unterstützung bekommst du vom Finanzamt wg. der Krankheit. Also als Finanzunterstützung für Therapien, Medis etc.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das sonst irgend wo einen Einfluß haben könnte.
Also die doppelte Unterstützung bekommst du vom Finanzamt wg. der Krankheit. Also als Finanzunterstützung für Therapien, Medis etc.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das sonst irgend wo einen Einfluß haben könnte.