die Krankenkasse hat gekündigt

#1
Hallo meine Lieben,

eigentlich weiß ich nicht warum ich das jetzt als Beitrag schreibe, aber ich muß es loswerden und ich fürchte sofort.

Ich habe gerade erfahren, daß mir meine private Krankenversicherung zum 31.8. (also in drei Tagen) gekündigt hat.
Grund ist, daß ich vor zwei Jahren bei Vertragsabschluß nicht angegeben habe Bulimie zu haben. Ich war vorher noch nie in Therapie und habe es deshalb auch nicht angegeben. Und wer sagt schon zum Versicherungsvertreter: "logisch, ich habe da noch eine kleine Eßstörung die ich wenn ich soweit bin behandeln lassen werde".
Jetzt sitze ich vor einem Stapel von Rechnungen die nicht übernommen werden und der Tatsache, daß ich keinen Versicherungsschutz mehr habe. Mein Arbeitsgeber wird das wohl auch erfahren, weil die ja den Anteil an die PKV abführen. Tolle Perspektiven und ich habe gerade angefangen mich an die Therpie zu gewöhnen.....

Mir fällt nichts mehr ein- ich bin ziemlich am Ende. Offensichtlich war es mein Fehler der mir jetzt sehr teuer zu stehen kommt.

Jedenfalls für alle die in eine private KV wechseln wollen: das Wissen um die Krankheit verpflichtet sie anzugeben auch wenn man noch nicht deshalb behandelt wurde.

Liebe & traurige Grüße
Edith

#2
hallo Edith

Das tut mir soooo leid für dich. Ich wünsche dir ganz viel Kraft und dasss du irgendwie HIlfe kriegst. Immer wenn ich was von der Krankenkasse bekomme, habe ich Angst, dass es heißit die Thera ist vorbei, deshalb kann ich dich sehr gut verstehen. Es tut mri sooo leid, ich wünschte ich könnte dir helfen.
Dir ganz viel Kraft schicke.

Liebe Grüße
cogito

#3
Hallo,

man hat Dir wegen vorvertraglicher Anzeigepflichtsverletzung gekündigt? Ich hätte eine Frage woher weiss die PKV, das vor der ersten Therapie oder Arztbesuch diesbezüglich die Diagnose Bulimie überhaupt bestand bei Vertragsabschluß oder schon vorher? Oder sind das pure Vermutungen?

Freundliche Grüße

#4
Hallo Edith!

Ich schließe mich Tristesse´s Fragen an...

Unabhängig von einer Therapie... Wurde vor Vertragsabschluss bei dir offiziell die Diagnose Bulimie (oder eine andere Art der Essstörung) gestellt?
Es kommt nicht auf die Therapie an, sondern nur auf die Diagnose... und wenn es zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keine gab, hat die KK kein Recht dich zu kündigen - aus diesem Grund.
Schließlich bist du kein Arzt und dass du B schon vorher hattest, müssten sie dir erst nachweisen.

Kuck dir schnell alles an und such wenn möglich eine Rechtsberatung auf.
Gegen die Kündigung kannst du innerhalb von 2 Wochen Einspruch erheben.

LG!

#5
das ist echt übel..
mensch-das tut mir schrecklich leid für dich.

mir haben vor kurzen die versicherungsvertreter die tür eingerannt
um ne private krankenversicherung abzuschließen.
ich habe immer wieder dankend abgelehnt.
aber einer war total hartnäckig-er hat keine ruhe gegeben bevor
er nicht wieder nen termin mit mir hatte.

ich habe ihm erklärt dass ich weiterhin freiwillig bei der gesetzlichen
kasse bleiben möchte-und er hat immer noch weiter genervt.

da is mir echt der kragen geplatzt und ich hab ihn gefragt ob sie wirlich gerne ne frau aufnehmen wollen die seit 18 jahren ne massive ess-störung hat.

da war dann ruhe "äähh-da nimmt sie die xy-gesellschaft eh nicht-mmhh..vielleicht die z gesellschaft, die sind da nicht so kleinlich..
äähh... frau x-ich mache mich schlau und melde mich wieder bei ihnen..
vielleicht geht es mit risikozuschlag.."

ich hab bis heute nix mehr von ihm gehört-soviel dazu



aber woher weiss die kv denn dass du die ess-störung schon länger hast?
von deinem therapeuten? wahrscheinlich
kannst du das nicht noch irgendwie mit seiner hilfe hindrehen?

mensch-was für ne scheisse..
kannst du dich nicht bei ner andere kv versuchen zu versichern? wenn nötig mit risikozuschlag??

du tust mir wirklich unendlich leid

#6
Hallo,

Bulimie ist eine psychische Erkrankung wie hier jeder besser weiss als ich ....und sorry das ist in der PKV ein Killer Kriterium. Da wird auch nicht mehr mit Beitragszuschlägen gearbeitet. Das hängt damit zusammen das ein solche Krankheit in keinster Weise in Verlauf oder Schwere zu prognostizieren ist. Und mit dem Hindrehen ....... wenn KEIN Arzt auch nur einen Verdacht einer Diagnose in einer Liquidation berechnet hat dann musst Du nichts drehen dann gab es keine Bulimie Diagnose! Übrigens wenn der Vertrag 3 Jahre oder länger bestand könnte man Dir nach deutschem Versicherungsrecht nicht mehr kündigen.

Beste Grüße

#7
Da wird auch nicht mehr mit Beitragszuschlägen gearbeitet
das hat mir der nette herr makler aber so gesagt.
dann hatte er wohl keine rechte ahnung von seinem job-oder
von der krankheit..

#8
Also erst einmal vielen Dank für die zahlreichen Antworten!!!!!

Richtig Tristesse, die PKV hat mir gekündigt, weil ich bei Vertragsabschluß nicht angegeben habe, Bulimie zu haben.

In der Diagnose und dem Gutachten, das meine Psychotherapeutin an die Versicherung geschrieben hat, stand natürlich, daß ich seit über 15 Jahren an chronischer Bulimie leide.
Der Vertrag bestand erst seit knapp zwei Jahren- seit 5 Jahren bin ich privat versichert. Ich habe auch erfahren, daß meine Versicherung sich bei der Vorversicherung erkundigt hat! Dürfen die überhaupt Auskunft geben?? Aber das nur nebenbei....

Ich habe gestern der Kündigung auch gleich widersprochen weil ich eben erstmals in Therapie war und diese Diagnose bekommen habe.
Meine Therapeutin ist natürlich in Urlaub aber vielleicht kann ich sie erreichen um noch einmal zu bestätigen, daß sie diese Diagnose gestellt hat.

Es wird wohl darauf hinaus laufen, daß ich die das Risiko der Anwaltskosten auf mich nehmen muß. Ansonsten habe ich echt ein Problem, zumal mich die gesetztliche KV sicherlich nicht mehr nimmt und alle privaten den Grund für die Kündigung wissen wollen und entsprechend kein Vertragsabschluß- auch mit noch sovielen Zuschlägen- zustande kommen wird.

Ist schon ein wenig verfahren- kein Versicherungsschutz und die Kosten für die Therapie selber übernehmen???
Irgendwie fühle ich mich jetzt erst richtig krank obwohl ich eigentlich sehr selten kapituliere!!!

Alles Liebe
Edith

#9
Hallo Edith!

Wie ausführlich ist denn der Bericht deiner Thera an die Versicherung? Das mit den 15 Jahren ist da natürlich blöd. Besteht vielleicht die Möglichkeit zu argumentieren, dass sie das Komma vergessen hat, also 1,5 Jahre? Dann hättest du die B ein halbes Jahr nach Vertrasabschluss bekommen.

LG
Theseus

#10
Hallo,

das mit dem Komma ....den Vorschlag würde ich eher nicht annehmen. Natürlich darf sich Deine jetzige PKV beim Vorversicherer erkundigen, denn Du hast ihn dann ja auch im Antrag angegeben. Bei Abschluß einer PKV wird immer nach dem Vorversicherungsverlauf gefragt. Du sagst 2 bzw. 5 Jahre....das heißt Du hast die PKV gewechselt?!

Hier müsste nun geklärt werden und das sicher am besten vom RA....das Du die Symptome wohl schon länger für einen Therapeuten erkennbar hattest, Du selber Dir aber einer Erkrankung NICHT bewußt warst. Mal einen TIP für die Zukunft ganz wichtig Gutachten von Ärzten immer erst selber zum lesen verlangen, BEVOR diese an die PKV gehen.......Ärzte korrigieren in der Regel Gutachten nicht mehr....wird dann auch unglaubwürdig. Das ist jetzt Dein Problem, die Wahrnehmeung des Therapeuten und Deine eigene bei Vertragsabschluß.

In die PKV zurück zu kehren sehe ich für fast unmöglich an. Da müsste dem RA schon sehr viel einfallen. Mein Tip wäre, sieh zu in ein pflichtversichertes Angestelltenverhältnis zu kommen. Dann muss die GKV Dich wieder nehmen.

Liebe Grüße

#11
Hallo Tristesse,

ja, ich habe nach drei Jahren in eine andere PKV gewechselt, weil sich damal zum gleichen Beitragssatz eine viel bessere Versorgung ergeben hat. Ich habe wie gesagt vorher keinen Arzt zu Rate gezogen.

Zur Pflichtversicherung würde ich natürlich gerne zurück, aber wie soll das gehen? Ich müßte meinen Job wechseln und mindestens ein Jahr unter die Gehaltsgrenze fallen.....kann es wirklich sein daß es soweit kommen MUSS? Das kann ich noch nicht glauben.

Es ist schon sehr verzwickt.
Ich bin derzeit auf der Suche nach einer Anlaufstelle, die ins solchen Fällen Auskunft gibt.
In Deutschland ist seit April 2007 die GKV und seit Juli 2007 die PKV verpflichtet, Antragsteller aufzunehmen. Aber wie das funktioniert habe ich noch nicht heraus gefunden....

Jedenfalls war es mir wichtig den Beitrag zu schreiben und Eure sehr, sehr wertvollen Ratschläge zu hören.
Außerdem hilft es vielleicht den ein oder anderen vor bösen Überraschung zu bewahren.

Alles Liebe
Edith

#12
Hallo,

die PKV ist verpflichtet seit Juli das ist richtig der sogenannte Kontrahierungszwang, derjenige hat lediglich die Möglichkeit in den sogenannten Standardtarif oder auch Basistarif aufgenommen zu werden.
Dieser bietet eine Art Grundversorgung ohne sich auch nur den sonstigen PKV Leistungen zu nähern. Im Inet sind diese Tarife nicht zu finden und zu berrechnen. Dieser Modifizierte Standardtarif (MSTVN)ist beim eigenen oder letzten Unternehmen KV Unternehmen zu beantragen. In Deinem Fall gibt es ja keine Zahlungsrückstände (diese würden sonst komplett nachgefordert) Du kannst lückenlos in den Standardtarif wechseln. Deine Letzte PKV prüft dann ob sie selber die Kontrahierung vornehmen muss oder die verweist an die GKV ....gibt es Richtlinien fürm die mir aber nicht bekannt sind. Preisbeispiel OHNE Pflegepflichtversicherung für weiblich 38 Jahre jung 461,18€.

Liebe Grüße

#13
Liebe Tristesse,

dankeschön- Deine Informationen gleichen dem was ich heraus gefunden habe.

Unabhängig von diesem Thema finde ich Deine Engagement hier absolut hervorragend! Unser Altersunterschied ist ja nicht groß aber als meine Krankheit begann, war meine Mutter in Deinem Alter. Wer weiß was passiert wäre, wenn sie sich nur annähernd so für die Bulimie interessiert hätte wie Du!
Du bist eine beeindruckende Mutter für Deine Stieftochter!

Ich werde vom Fortgang meiner Krankenkassengeschichte berichten- vielleicht interessiert es ja den ein oder anderen.

Meine Therapie werde ich selber bezahlen. Als "Bulimie-Oldie" weiß ich, daß es nie zu spät ist neu zu beginnen und zu kämpfen aber immer zu früh aufzugeben!

Alles Liebe
Edith

#14
Liebe Edith,

Hut ab vor deinem Mut u. deinem Kampfgeist! :shock:
Ich finde es wirklich beeindruckend dass du nun die Kosten selber zahlst und trotz der wahrsch. sehr hohen Kosten so zuversichtlich bist gesund zu werden! Allen Respekt von mir! :)

Ich wünsche dir wirklich sehr, dass es doch noch ein "Happy End" gibt - sprich dass deine Kasse dich nicht einfach so ohne weiteres kündigen kann *daumen drück* Solche Geschichten sind ja meist sehr schwierig und langwierig :roll: Aber ich wünsch dir ehrlich alles erdenklich Gute! *dich drück*

Eine dich bewundernde Kim :)
In my shoes, just to see, what it's like, to be me
I'll be you, let's trade shoes, just to see what it'd be like to

Feel your pain, you feel mine, go inside each other's minds
Just to see, what we'd find, look at shit through each other's eyes

Eminem

#15
Mieschen hat geschrieben:Ich befürchte fast...... beides
so sieht´s denn wohl aus.
eben hat er mich angerufen und gemeint er hätte eine schlechte nachricht für mich.
keine kasse wäre bereit mich zu übernehmen-auch nicht mit noch so hohen zuschlägen.

schön wenn sich einer so in seinem job auskennt..