eine Frage der Zuständigkeit?

#1
Hallo allerseits,

ich habe mal eine Frage bezüglich der "passenden" Klinik.

Eigentlich falle ich mit meinen 17 Jahren ja noch in das
Zuständigkeitsgebiet einer Jugendpsychiatrie.
Wie ist das jetzt aber, wenn man in eine Fachklinik für Essstörungen möchte? Kann man dort erst ab Volljährigkeit hin?
Und noch etwas:
Ich wohne ganz in der Nähe des ZI in Mannheim, jedoch
wollten sie mich ("damals") nicht aufnehmen, da ich nicht in
ihrem Einzugsgebiet wohnen würde (es drehte sich zu der Zeit um deren KJP). Ist das normal, dass Kliniken ein festes Einzugsgebiet haben?

Ich hoffe meine Frage ist halbwegs klar ;-)

Gruß,
Lisa

#2
Hallo Lisa,
das ist mir eigentlich neu,das es davon abhängt,wo man wohnt,um in eine bestimmte Klinik zu komnmen.
....das mit der Volljährigkeit kann aber stimmen.
Hast Du einen guten arzt,oder Thera,der Dich da unterstützt?

B&RGrüße
ich bin kein Opfer!!!

wer soll die Antwort wissen,wenn nicht Du?
von "Jan Eisklar"

Die wirkliche Macht haben Jene,die nichts mehr zu verlieren haben

#3
Hallo Lisa,

ich kenne das auch, dass eine Klinik frei entscheiden kann jemanden zu nehmen, wenn man nicht mehr in der Region wohnt. (das ist der Bereich, von dem der Klinik automatisch jeder zugewiesen wird, der nicht mehr in der Lage ist, selbst zu entscheiden, wo er hinmöchte)

Ich war in zwei anthroposophischen Kliniken, aber die Guten waren es schon gewohnt, dass die Leute von weiter weg kommen.
Genauso, vermute ich, ist es bei den Fachkliniken.

Es ist wie in einer Schule, wenn Du nicht im Einzugsgebiet wohnst, können sie frei entscheiden, ob sie Dich nehmen.
Aber die Kliniken haben kein Vorzugsrecht auf Dich... wenn Dich eine andere aufnimmt ist gut.

Alles Gute Dir,
Rahel
cron