Hi Ina,
ist zwar jetzt nicht mehr ganz aktuell, aber jetzt weiß ich endlich wie das ist. Wir hatten ja die Frage, ob der Arzt Deinen Eltern gegenüber Schweigepflicht hat wenn Du ihm von der Bulimie erzählst. Also, technisch betrachtet hat er die nicht. Es liegt aber in seinem Ermessen. Wenn er Dich für reif genug hält, müssen die Eltern nicht dabei sein bei kleineren Behandlungen. Als Beispiele haben wir Dinge genannt wie eine Wundbehandlung. Und ein paar andere Sachen, die eh kein Mensch den Eltern verschweigen muss.
Allerdings braucht der Arzt immer eine Zustimmung der Eltern bei Dingen, wo der jugendliche "die Folgen noch nicht absehen kann". Ich vermute mal, dass das auch für Bulimie gelten würde.....
LG
Sophie
Re: Arzttermin
#16
Zuletzt geändert von Sophie11 am Mi Dez 12, 2012 22:31, insgesamt 1-mal geändert.
So spricht der Herr: "[...] Nein, wer sich rühmen will, der rühme sich dessen, daß er klug sei und mich erkenne, daß nämlich ich, der Herr, es bin, der auf Erden Gnade, Recht und Gerechtigkeit schafft!" (Jeremias 9,22-23)