#17
von Caruso
Ist schon richtig Sunshine, was Du schreibst.
Aber .... (war klar, daß ein "aber" kommt, oder ?), wenn Versicherungen genötigt werden, einen größeren Betrag auf den Tisch blättern zu müssen, dann suchen sie mal zuallerst nach etwas, daß sie es nicht tun müssen. Von den AGB begonnen, bis zum Punkt 114.8.9 im Kleingedruckten. Und wenn sie irgendwo auf der Suche nach dem Grund, nicht zahlen zu müssen, auf einen Begriff wie Bulimie oder Ess-Störung treffen, dann haben sie einen Grund gefunden.
Reyno mag, wie ich auch, nur das Risiko aufzeigen, was bei einer nicht ganz ehrlichen Beantwortung des Fragebogens passieren kann.
Was ihr tut, ist alleine in Eurer Verantwortung. Es kann sicherlich auch gut gehen ....
Aber es bleibt eben ein Restrisiko.
lieber Gruß
caruso
Die Weisheit lief mir nach, doch ich war schneller .....