Schlumpfine hat geschrieben:Mich hat es auch damals sehr gewundert, dass ich dieses Schreiben bekommen habe, aber die meinten, ich komme ihnen billiger wenn ich in Rente gehe, als wenn ich das ganze andere mache und ich bin sicher keine Lügnerin.
okay lassen wir das Thema einfach ich bin der Überzeugung das man NICHT seine Rente ohne Antrag etc. bekommst und du meinst es ist doch so...---->ich bin halt der Meinung das die Gesetze was die Rente betrifft für jeden gilt...
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Prozedere für Anerkennung der Erwerbsminderung
Antragstellung
Prüfung der Erwerbsminderung anhand ärztlicher Unterlagen bzw. Gutachten
Bescheid über Auszahlung einer Erwerbsminderungsrente
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Voraussetzungen
Sie haben die Regelaltersgrenze für die Altersrente noch nicht erreicht
Die Erwerbsfähigkeit kann durch Rehabilitationsmaßnahmen nicht mehr hergestellt werden
Sie können generell nur noch weniger als 6 Stunden am Tag arbeiten
Sie sind seit mindestens 5 Jahren versichert (sog. Wartezeit) in der gesetzlichen Rentenversicherung. Dazu zählen:
Beitragszeiten, auch wenn Sie Krankengeld, Arbeitslosengeld I oder II bezogen haben, sich der Kindererziehung oder der häuslichen Pflege gewidmet haben oder freiwillige Zahlungen geleistet haben
Ersatzzeiten, z.B. politische Verfolgung in der DDR
Versorgungsausgleich nach Scheidung
Zuschläge für 400-Euro-Jobs
Rentensplitting
DAS ist genau das was auf dich zutreffen würde----> und eine Vorraussetzung ist der ANTRAG!!!
Aber gut sei´s drum....vielleicht hast du ja auch was ganz anderes erhalten was sich so ähnlich anhört----> ich will dir damit eigentlich auch nur sagen das dein letzter Ausweg bestimmt NICHT die Rente ist wenn du nun diese Ausbildung nicht schaffen solltest...
ja,ne,is klar hat geschrieben:Keine wirkliche Reaktion/Eingehen darauf,was ich versuche klarzumachen.
Also das Problem besteht ja nicht erst seit gestern....das wissen glaube ich alle die ein bisschen länger hier sind....das allerdings ist nicht Schlumpfines Problem sondern das derer die antworten und eine konstruktive Antwort erwarten----> manchmal habe ich auch das Gefühl ich rede hier gegen eine Wand aberwer weiss schon was bei ihr ankommt und was nicht??-Nur weil sie vielleicht nicht drauf antwortet heist es nicht das sie sich darüber keine Gedanken macht----> zumindest ist das meine Hoffnung die ich habe und die mich hier noch schreiben lässt----> wenn es dich wirklich so stresst Jani kann ich dir nur raten gar nicht mehr zu schreiben, da es weder Schlumpfine noch dir von Vorteil ist wenn du aggressiv wegen ausstehenden Antworten wirst----> ich glaube kaum das Schlumpfine daran etwas ändern wird oder gar kann...
Lieben Gruss
ps. DAS wäre die "normale" Rente...
Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung haben Anspruch auf Altersrente, wenn sie ein bestimmtes Lebensalter erreicht und eine Mindestversicherungszeit (Wartezeit) zurückgelegt haben. Für einige Altersrenten müssen darüber hinaus weitere besondere Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sein.
Regelaltersrente wird bei einer zurückgelegten Wartezeit von 5 Jahren (60 Monaten) mit Vollendung des 65. Lebensjahres gewährt.
und da du weder 65 bist noch die Mindestversicherungszeit zurückgelegt hast ist es AUSGESCHLOSSEN das du DIESEN Bescheid bekommen hast!!